Anspruch auf bestellte Ware ?

Ich habe vor ca. 11 Tagen aufgrund einer großen Werbeanzeige eine günstige Festplatte bei einem Händler bestellt(weil sie nicht vorrätig war ),und auch dafür eine Anzahlung geleistet. Diese Festplatte hat der Händler von seinem Großhändler nicht erhalten(laut Aussage)Ist der Elektromarkt verpflichtet,mir eine gleichwertige zum gleichen Preis zu verkaufen ?

Hallo!

Ich würde sagen ja! Insbesondere dass Du eine Anzahlung geleistet hast deutet für mich ganz klar auf einen Kaufvertrag hin. Bin aber kein Jurist. Ich würde Deine Frage (in leicht abgewandelter Form) daher im Recht-Brett posten .

Gruß
Deborah

Hallo Deborah,

ich würde sagen nein. Obzwar ebenso kein Jurist, meine ich mich dunkel an den in den meisten Fällen gängigen Passus in vielen AGBs zu erinnern: „Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers“ oder so.

Allerdings würde ich dem Fragesteller raten, beim Händler vorstellig zu werden und beispielsweise geltend zu machen, dass mir aufgrund der geleisteten Zahlung ein günstigeres Angebot durch die Lappen gegangen wäre.

Aber ich habe halt nicht die kleinsten Probleme mitm Rumfeilschen.

Gruß

Annie

Hallo ,- die Sache mit der Festplatte hat sich erledigt.
Durch die Anzahlung ,die ich machte, war der Händler verpflichtet
mir eine gleichwertige Festplatte zu diesem Preis abzugeben.
Durch die Anzahlung ist der Händler auch einen Vertrag eingegangen.
Danke für Euer Schreiben

Gruß Georg

Hallo Annie!

Den Passus den du meinst nennt man Eigentumsvorbehalt. Dabei geht es um das Recht des Verkäufers, sein Eigentum (die Ware) zurück zu verlangen, sofern der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

Das heißt jedoch nicht, dass es sich der Verkäufer bei einem rechtswirksamen Vertrag jederzeit anders überlegen kann, solange er nicht den kompletten Kaufpreis erhalten hat.

Sonst würde ich einen Versandhandel eröffnen mit unglaublich günstigen Preisen. Die Ware hätte ich nicht vorrätig. Die Käufer sollten mir jedoch schon mal eine Anzahlung schicken. Das Geld würde ich dann anlegen (z.B. Tagesgeldkonto). Nach einiger Zeit würde ich den Käufern mitteilen, dass ich die Ware leider nicht liefern kann und ihnen in kürze ihr Geld zurücküberweise. Die Zinsen streiche ich dabei ein.

Du gibst mir doch hoffentlich recht, dass das nicht richtig sein kann.

Gruß
Deborah