Hallo,
ich habe eine Frage zur Betriebsrente (es wird nur vom Arbeitgeber eingezahlt) und hoffe Sie können mir helfen:
Mein Arbeitgeber hat für Mitarbeiter die vor dem 1.1.1997 eingetreten sind eine Betriebsrente vorgesehen, in der ich Anfang Nov. 2006 aufgenommen worden bin.
Nun bin ich aufgrund einer Betriebsschließung zu Ende August 2010 gekündigt und soll deswegen meinen Anspruch auf die Rente verlieren, weil die Zusage noch keine 5 Jahre bestanden hat und die Anwartschaft erst dann unverfallbar wird.
Im BetrAVG (Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung) steht, dass man das 25. Lebensjahr vollendet haben muss und die Zusage mind. 5 Jahre bestanden haben muss.
Nun meine Fragen:
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Der Arbeitgeber hat mir die Zusage zur Betriebsrente erst gemacht, wo ich 30 Jahre geworden bin. Hätte er mir die Zusage nicht schhon mit 25 Jahren machen müssen nach der neuen Rechtssprechung?
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Wenn ein Unternehmen schließt, hat dann der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf die Rente, auch wenn sie noch nicht unverfallbar ist. Schließlich kann er ja gegen die Betriebsschließung nichts tun und scheidet ja nur unfreiwillig aus.
Vielen Dank für Ihre Antworten.
MfG,
Anne