Anspruch auf Bewerbungskostenerstattung

Hallo zusammen.

ich habe einen befristeten Vertrag dieser wird auch sehr wahrscheinlich nicht verlängert.
Bei der Agentur f. Arbeit bin ich Arbeitssuchend gemeldet.
Habe ich einen Anspruch auf einen Antrag für Bewerbungskostenerstattung?

Hallo!

Na, Antrag gibts immer !
Anspruch auf Erstattung gibt grundsätzlich schon, pauschaliert oder bis zu einer max. Höhe im Jahr.

http://www.alg-i.de/erstattung-bewerbungskosten.html

MfG
duck313

Soviel ich weiss kommt es auch auf die Höhe des Arbeitslosengeldes an. Ich bekomme keinen Fahrgeldzuschuss

Hallo,

einen Antrag zu stellen, kann nicht verwehrt werden. Ob man etwas erhält, erfährt man nur, wenn man es tut. Über das Ergebnis kann hier niemand hellsehen - ist eine Kannleistung.

Gruß
Otto

Also ich habe in so einem Fall die Fahrtkosten immer erstattet bekommen. Wichtig ist. gleich nach der Einladung mit der Agentur Kontakt aufnahmen und sich das entsprechende Formular zukommen lassen. Beim Gespräch dann eine Bestätigung austellen lassen, daß man den Termin wahrgenommen hat und die Fahrtkosten nicht erstattet werden (dazu ist der Einladende verpflichtet, wenn er es nicht von vorneherein oder spätestens bei der Gesprächseinladung ausdrücklich ausschließtt). Einen entsprechenden Vordruck bekommt man gleich mitgeschickt. Formulare dann nebst Fahrkarten, Hotelrechnung etc. bei der Agentur einreichen.

Hallo,

gerne erkläre ich Dir dazu etwas pesönlich, ruf mich einfach im Büro an, auch abends oder nachts.

Du kannst mich auch googeln: DOWAS Würselen Werner Pühringer

LG

Werner