Eine alleinerziehende Mutter von 2 Kindern bezieht Hartz4.Das 15-jährige Kind fährt zur Klassenfahrt,bekommt aber kein Hartz4,da mit Kindesunterhalt und Kindergeld sein Einkommen den Regelbedarf gedeckt sind.Hat das Kind/die Mutter trotzdem Anspruch auf Bildung-und Teilhabe?
Hallo,
Eine alleinerziehende Mutter von 2 Kindern bezieht Hartz4.Das
15-jährige Kind fährt zur Klassenfahrt,bekommt aber kein
Hartz4,
Anspruch auf Harz 4 besteht erst, wenn das Kind nicht mehr mit der Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, und dann auch frühestens erst ab 18.
Hat das Kind/die Mutter trotzdem
Anspruch auf Bildung-und Teilhabe?
Was hat das mit ALG2 zu tun? Oder ist gemeint, dass die Mutter das geld für die Fahrt nicht aufbringen kann?
Gruß
Milton
anspruch auf bildung und teilhabe besteht doch nur,wenn man sozialleistungen bezieht-oder liegt hier ein irrtum vor?das sozialamt will in diesem fall aber die aktuellen bescheide des jobcenters sehen,auf denen auch das kind aufgeführt ist.