Hallo zusammen,
Angenommen, ein günstiger Stromanbieter gewährt seinen Neukunden nach AGB einen Bonus, wenn diese innerhalb des ersten Geschäftsjahres nicht kündigen.
Nun erfolgt allerdings innerhalb dieses ersten Jahres eine Anpassung der Stromtarife, wodurch dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zusteht, da der ursprüngliche kwh-Preis um- sagen wir mal - 33 % erhöht wird.
Verfällt demnach bei Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechts der Anspruch auf den Bonus oder ist der zumindest auf die Vertragslaufzeit runtergerechnet dennoch zu zahlen?