Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit ?

Hallo Freunde,

ich habe eine Frage von einem Bekannten bekommen, die ich nicht beantworten konnte…Es geht um folgendes :

Er lebt seit 8 Jahren in Deutschland, hat einen IHK-Abschluss (Kaufmann), arbeitet und verdient um die 1100 Netto. Er ist geschieden und hat einen 3 jährigen Sohn, der auch mit seiner Mutter in Deutschland lebt. Für ihn muss er 317 Euro monatlich Unterhalt zahlen. Da sein Geld nicht reicht, zahlt er nur 150 Euro monatlich und behält seine 950 Euro.

Hat er jetzt einen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit, auch wenn sein Geld für den ganzen Unterhalt seines Kindes nicht ausreichend ist ?

Hallo,
Faq 1129 beachten und nicht einfach weg klicken.
Was hat die deutsche Staatsbürgerschaft mit Kindesunterhalt zu tun?
Gruß SUnny

Was hat die deutsche Staatsbürgerschaft mit Kindesunterhalt zu
tun?

Viel…

Zur Erlangung der deutschen Sparbürgerschaft benötigt es:

  • eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • einen mindestens 8jährigen legalen Aufenthalt in Deutschland
    - einen Einkommens- oder sonstigen Finanzierungsnachweis zur Deckung der Lebenskosten ohne Inanspruchnahme der Sozialversicherung
  • einen Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse
  • einen Schwur auf die freiheitliche und demokratische Ordnung der Bundesrepublik Deutschland
  • die Aufgabe der bisherigen Staatbürgerschaft

Beim Fett markierten Punkt ist zumindest ein Fragezeichen vorhanden… ob das nicht Nachkommen der Unterhaltsverpflichtungen relevant ist, wenn die Frau keine Ansprüche stellt, kann ich nicht beurteilen.

Gruss HighQ

Hallo

Beim Fett markierten Punkt ist zumindest ein Fragezeichen
vorhanden… ob das nicht Nachkommen der
Unterhaltsverpflichtungen relevant ist, wenn die Frau keine
Ansprüche stellt, kann ich nicht beurteilen.

Das dürfte zumindest dann der Fall sein, wenn der Staat für den Vater einspringen muss beim Unterhalt.

smalbop