Liebe Experten,
folgender Text steht im Arbeitsvertrag:
„Darüber hinaus wird dem Mitarbeiter ein Firmen-Pkw in Aussicht gestellt, soweit die Probezeit erfolgreich abgeschlossen wurde. Hierzu findet ein Verhandlungsgespräch nach der Probezeit statt.“
Frage:
Ist nun, da die Probezeit erfolgreich absolviert wurde, ein Anspruch auf einen Firmen-Pkw bzw. einen finanziellen Ausgleich explizit gegeben, ja oder nein ?
Vielen Dank im voraus für alle Antworten, gerne mit Angabe einer Rechtsgrundlage.