Anspruch auf Dienstwagen laut Arbeitsvertrag ?

Liebe Experten,
folgender Text steht im Arbeitsvertrag:

„Darüber hinaus wird dem Mitarbeiter ein Firmen-Pkw in Aussicht gestellt, soweit die Probezeit erfolgreich abgeschlossen wurde. Hierzu findet ein Verhandlungsgespräch nach der Probezeit statt.“

Frage:
Ist nun, da die Probezeit erfolgreich absolviert wurde, ein Anspruch auf einen Firmen-Pkw bzw. einen finanziellen Ausgleich explizit gegeben, ja oder nein ?

Vielen Dank im voraus für alle Antworten, gerne mit Angabe einer Rechtsgrundlage.

Liebe Experten,

Hallo,

folgender Text steht im Arbeitsvertrag:

„Darüber hinaus wird dem Mitarbeiter ein Firmen-Pkw in
Aussicht gestellt, soweit die Probezeit erfolgreich
abgeschlossen wurde. Hierzu findet ein Verhandlungsgespräch
nach der Probezeit statt.“

„In Aussicht stellen“ ist ziemlich unverbindlich. Eine belastbare Zusage sieht anders aus, sofern nicht mit anderen Anspruchsgrundlagen wie zB einer Betriebsvereinbarung, Betriebsordnung oder einer betrieblichen Übung argumentiert werden kann.

Frage:
Ist nun, da die Probezeit erfolgreich absolviert wurde, ein
Anspruch auf einen Firmen-Pkw bzw. einen finanziellen
Ausgleich explizit gegeben, ja oder nein ?

Nein

Vielen Dank im voraus für alle Antworten, gerne mit Angabe
einer Rechtsgrundlage.

Mangels Rechtsgrundlage für einen Anspruch kann diese auch nicht genannt werden.

Vielen Dank !