Es war einmal…
Eine hübsche junge Deutsche verliebt sich in einen schönen Spanier und die beiden Heiraten. In der Ehe kaufte der Mann zwei Eigentumswohnungen und lässt beide Ehepartner im Grundbuch von Madrid eintragen.
Anm.: in den siebziger Jahren war es in Spanien noch so, dass eine Frau (fast) nichts durfte und auch bei solchen Vorgängen außen vor blieb. Also, nur eine Unterschrift auf dem Kaufvertrag, aber beide sind im Grundbuch als Eigentümer (ohne Angabe eines %-Anteils) ingetragen.
Und wie das Leben so spielt, die beiden trennten sich. Wie es sich für einen Spanier gehört, war der natürlich bockig und reagierte nicht auf die Schreiben des deutschen Anwaltes oder gar des Gerichtes.
Die Ehe wurde geschieden, der Versorgungsausgleich und die beiden ETW’s wurden nicht entschieden.
Nach 30 Jahren möchte der (liebe) Ex nun die Übertragung der beiden Anteile auf seinen Namen –sie hätte ja auch nichts dafür bezahlt (hat aber auch keine Einnahmen aus der Vermietung gekommen).
Ist man denn nicht automatisch (Mit)-Eigentümer bei einer entsprechenden Eintragung im Grundbuch?