Anspruch auf Eigentum verstorbener Mieterin?

Hallo ihr Lieben,

im Oktober 2008 ist eine Mieterin verstorben. Die Wohnung wurde nach und nach von ihren Verwandten ausgeräumt.

Der ihr zugeteilte Kellerraum wurde offenbar nur teilweise geräumt. Bei einem Besuch einer Mitarbeiterin der Hausverwaltung wurde man gefragt, ob einem die dort befindlichen Gegenstände gehören. Man verneinte und wies daraufhin, dass ja ein anderer, eigener, Kellerraum genutzt wird.

Heute war man mit der Schneeräumung beauftragt. Anders als sonst üblich stand der Schneeschieber diesmal nicht da wo er sonst im Keller steht, sondern in dem nicht verriegelten Kellerraum der verstorbenen Frau.

Man befand sich das erste Mal in dem Raum. Neugierigerweise schaute man sich die paar Gegenstände an, die dort lagerten.

Darunter sind z.B. ein alter Schaukelstuhl, ein Hutständer und 2,3 Gemälde, Kartons ohne Inhalt (offen, es wurde nicht gewühlt!) und oben drauf lag eine alte verstaubte Urkunde aus dem Jahr 1937 über 30 Jahre treue Arbeit in einer bestimmten Firma.

Die Mitarbeiterin der Hausverwaltung ließ anmerken, dass die Sachen weggeschmissen werden, da der Kellerraum zu einem Fahrradstellplatz umfunktioniert wird. Laut ihrer Aussage wird sie diese Sachen sonst nicht los. Die Tochter der Mieterin hat den Kellerraum offensichtlich nicht vollständig geleert. Warum lässt man so etwas liegen? Gerade diese Urkunde?

Ist es möglich, dass man sich einiger dieser Dinge annehmen kann? Die Gemälde etc. sind einfach zu schade um weggeworfen zu werden. Nicht, dass es heißt man hätte gestohlen oder derartiges.

Vielen Dank.

Über die Hausverwaltung lässt sich sicherlich der Kontakt zu der Tochter herstellen. Wenn man der sagt, man würde die Dinge nehmen, dann müsse sie sich nicht um die Entsorgung kümmern, funktioniert das vielleicht…

Oder man lässt in der Verwaltung hinterlegen, dass man sich selbst um die Entsorgung kümmert, wenn es soweit ist. Ka, was es ist. Aber ein paar Kartons… Und dann kann man behalten, was man will.