Anspruch auf eine Rechnung bei Abstandszahlung?

Mal angenommen, es wurde eine Vereinbarung mit dem Vormieter über eine Abstandszahlung getroffen. Diese wurde schriftlich vereinbart. Der Nachmieter hat sie aber nie ausgehändigt bekommen. Er bekam nie eine Rechnung. Es wurde nie über Zahlungsziel o.ä. gesprochen. Kurz nach Einzug würde eine Zahlungserinnerung eingehen. Weil sich die Parteien über den Betrag nicht einigen können, erfolgt nur eine Teilzahlung. 3 Wochen später folgt eine 2.! Mahnung mit Mahngebühr. Der Vormieter hat den Nachmieter wissentlich mit dem Betrag betrogen. Der Nachmieter kann es nicht beweisen und muß dem Gesamtbetrag notgedrungen zustimmen. Es folgt eine weitere Teilzahlung. Ein kleiner Teil der Gesamtsumme wird eingehalten. Denn der Vormieter kommt seiner vereinbarten Leistung nicht nach, Verschönerungen in der Wohnung - die bei Besichtigung vereinbart wurden - vorzunehmen. Es erfolgt durch Fristsetzung des Vormieters eine Androhung zur Gegenrechnung mit dem noch offenen Restbetrag. Die Frist verstreicht. Es gibt keine Reaktion der anderen Seite. Hat der Vormieter ein Recht auf Aushändigung einer Rechnung über den Gesamtbetrag? Hat er überhaupt Anspruch auf eine Rechnung? Hat der Mieter ein Recht, dass der furchtbare Vormieter ihm schriftlich bestätigen muß, dass er eine Abgeltung mit der von ihm zu erbringenden Leistung zustimmt. Der Nachmieter hat Sorge, dass er am Ende beide Zechen zahlen muß. Den Abstand und den Leistungsersatz durch einen Dritten.

Hallo,

Mal angenommen, es wurde eine Vereinbarung mit dem Vormieter
über eine Abstandszahlung getroffen. Diese wurde schriftlich
vereinbart.

Die Höhe auch (s. unten)?

Der Nachmieter … bekam nie eine Rechnung.

Zahlung, Quittung, reicht.

Es wurde nie über
Zahlungsziel o.ä. gesprochen.

Dann ist die Zahlung sofort fällig.

Kurz nach Einzug würde eine
Zahlungserinnerung eingehen.

Dann ist der Schuldner in Verzug.

Weil sich die Parteien über den
Betrag nicht einigen können

Was steht denn in der Vereinbarung über die Höhe?

Der Vormieter hat den Nachmieter wissentlich mit dem Betrag
betrogen.

Dann muss er irgendwann die Vereinbarung vorlegen, in welcher hoffentlich der Betrag geschrieben steht.

Ein kleiner Teil der Gesamtsumme wird
eingehalten. Denn der Vormieter kommt seiner vereinbarten
Leistung nicht nach, Verschönerungen in der Wohnung - die bei
Besichtigung vereinbart wurden - vorzunehmen.

Stehen diese Dinge auch in der Vereinbarung?

Der Nachmieter hat Sorge, dass
er am Ende beide Zechen zahlen muß. Den Abstand und den
Leistungsersatz durch einen Dritten.

Weiß der Nachmieter sicher, was in der Vereinbarung geschrieben steht? Über Betrag, Gegenleistung usw.?

Vielleicht käme eine Klage auf Herausgabe in Betracht, sofern die Erinnerungen sicher sind. Und falls der Betrag in der Vereinbarung nicht genannt ist, würde ich keine weiteren Zahlungen mehr leisten. Vormieter erweckt professionellen Eindruck, Vorsicht.

Grüße
Tommy

Mal angenommen, die Höhe wird schriftlich vereinbart. Mdl am Telefon aber anders besprochen. Dafür gibt es keinen Zeugen. Insofern muß der Vormieter die Kröte schlucken, dass er vom Vormieter übern Tisch gezogen wurde, weil der sich an den neuen Betrag nicht mehr erinnern kann. Der Vormieter erhielt auch keine Quittung. Hat von der geleisteten Zahlung keinen Beleg. Nur den eigenen Überweisungsbeleg. In der 2. Mahnung wird genannt, dass eine Teilzahlung vom Mieter geleistet wurde. Auch die Höhe. Über die 2. Teilzahlung gibt es keine Bestätigung. Die Verschönerungen wurden mündlich besprochen. Dafür gibt es einen anwesenden Zeugen. Sie wurden in der schriftlichen Vereinbarung nicht genannt. Der Mieter möchte etwas in der Hand haben, um seinen evtl. Nachmieter ebenfalls für den Abstand Geld berechnen zu können. Und ein Beleg über die selbst erbrachte Leistung wäre von Vorteil. Hat ein Mieter keinen Anspruch auf eine rechtlich gültige Rechnung?

Also der Nachmieter muß die Kröte schlucken, nicht der Vormieter. Und auch der Nachmieter erhielt keine Quittung.

Mal angenommen, die Höhe wird schriftlich vereinbart. Mdl am
Telefon aber anders besprochen.

Schriftliches ist eindeutig ein Nachweis, das Mündliche nicht.
Dafür gibt es keinen Zeugen.

Die Verschönerungen wurden mündlich besprochen.
Dafür gibt es einen anwesenden Zeugen.

Sie betreffen aber im Zweifelsfall nicht die Vereinbarung, die Verschönerungen sind daher losgelöst von der Vereinbarung zu betrachten.

Und ein Beleg über
die selbst erbrachte Leistung wäre von Vorteil.

Zahlungen? Da helfen die Überweisungsbelege.

Hat ein Mieter
keinen Anspruch auf eine rechtlich gültige Rechnung?

M.W. nicht unter Privatpersonen. Quittung ist ausreichend.

Wenn ich es richtig verstanden habe, ist eine schriftliche Vereinbarung über eine Abstandszahlung erfolgt. Nicht mehr, nicht weniger. Dann ist diese zur Zahlung fällig und zu leisten. So bitter es auch klingt.

Grüße
Tommy

Der Mieter hat die Kröte des Betruges des falschen Betrages inzwischen geschluckt und sich damit abgefunden. Es geht jetzt nur noch darum, dass er die Vereinbarung und einen Zahlungsbeleg bekommt. Wenn ich es richtig verstehe, reicht zur Weiterberechnung des folgenden Nachmieters ein Überweisungsbeleg?

Hat der Mieter kein Recht auf eine Kopie der getroffenen schriftlichen Vereinbarung? Mal blöd gesagt, da kann ja vielleicht ein ganz anderer Betrag drinstehen. Wird es nicht. Aber der Vollständigkeit halber möchte der Mieter das schon in seinen Unterlagen haben. Kann man die Zahlung des letzten Betrages an die Herausgabe diese Unterlage koppeln?

Vielen Dank Tommy für Deine Unterstützung!

Wenn ich es richtig verstehe, reicht
zur Weiterberechnung des folgenden Nachmieters ein
Überweisungsbeleg?

Das ist jetzt ein neues, drittes Vertragsverhältnis? Dieser Nachmieter muss nichts akzeptieren!

Hat der Mieter kein Recht auf eine Kopie der getroffenen
schriftlichen Vereinbarung? Mal blöd gesagt, da kann ja
vielleicht ein ganz anderer Betrag drinstehen.

Mmmhhh, kann man mit neuem (Nach)mieter nicht eine separate Vereinbarung treffen?

Aber der Vollständigkeit halber möchte der Mieter das schon in
seinen Unterlagen haben.

Das hat mit dem neuen Fall wiederum nichts, absolut nichts zu tun.

Kann man die Zahlung des letzten
Betrages an die Herausgabe diese Unterlage koppeln?

Steht dies in der Vereinbarung? Man könnte auf Herausgabe wegen Klärung der Zahlungen klagen, aber ist dies wirklich hilfreich für den weiteren Fall?

Grüße
Tommy

Wenn ich es richtig verstehe, reicht
zur Weiterberechnung des folgenden Nachmieters ein
Überweisungsbeleg?

Das ist jetzt ein neues, drittes Vertragsverhältnis? Dieser
Nachmieter muss nichts akzeptieren!

Das ist nur hypothetisch angenommen. Für die Zukunft gedacht… Weil der derzeitige Mieter dann einen Beleg dem zukünftigen Nachmieter vorlegen könnte, dass er die Höhe dieses Abstandes hat zahlen müssen. Und insofern Betrag X als Abstand gerne hätte.

Hat der Mieter kein Recht auf eine Kopie der getroffenen
schriftlichen Vereinbarung? Mal blöd gesagt, da kann ja
vielleicht ein ganz anderer Betrag drinstehen.

Mmmhhh, kann man mit neuem (Nach)mieter nicht eine separate
Vereinbarung treffen?

Das würde man dann. Aber der Mieter hätte es wie oben genannt gerne für seine eigenen Unterlagen.

Aber der Vollständigkeit halber möchte der Mieter das schon in
seinen Unterlagen haben.

Das hat mit dem neuen Fall wiederum nichts, absolut nichts zu
tun.

Das stimmt. Es erscheint dem jetzigen Mieter bloß so eigenartig, dass er eine Zahlung an den Vormieter leistet und NICHTS dafür in die Hand bekommt. Keine Quittung. Keine Rechnung. Keine Vereinbarung?

Kann man die Zahlung des letzten
Betrages an die Herausgabe diese Unterlage koppeln?

Steht dies in der Vereinbarung? Man könnte auf Herausgabe
wegen Klärung der Zahlungen klagen, aber ist dies wirklich
hilfreich für den weiteren Fall?

Der Mieter weiß nicht, was in der Vereinbarung steht. Er hat sie nur einmal kurz zu Gesicht bekommen. Eine Klage deswegen anzustreben ist zu heftig. Der Mieter leistet ja gerade die letzte Zahlung, um endlich seine Ruhe zu haben. Und somit würde er auch auf die zu erbringende Leistung der Verschönerung verzichten. Der Mieter hat einfach genug von dem Terror.

Grüße von Wolf-Agathon.

Hallo,

um wieviele (Vor- und Nach-)Mieter geht es denn? Ich habe die Diskussion gerade gelesen und bin ziemlich verwirrt, zuletzt durch diesen Satz:

Der Mieter weiß nicht, was in der Vereinbarung steht. Er hat
sie nur einmal kurz zu Gesicht bekommen.

Ich ging bis eben davon aus, dass diese Vereinbarung eine schriftliche Vereinbarung zwischen eben diesem Mieter und seinem Vormieter ist. Dann hätte er sie aber unterschrieben und müsste eigentlich ihren Inhalt kennen … Oder war das eine Vereinbarung zwischen zwei anderen Personen?

Viele Grüße,

Andreas

Guten Tag,

Es würde sich um EINEN Vormieter und EINEN Nachmieter handeln. Die haben die Vereinbarung über die Abstandszahlung getroffen. Schriftlich. Bei Besichtigung der Wohnung wurde die Vereinbarung unterschrieben. Zwischen Tür und Angel. Das ist nun eine Zeitlang her. Und bei Unterschrift hat sich der Nachmieter den Text zwar durchgelesen. Aber an die Feinheiten, wie Zahlungsmodalitäten und letztendliche Ausformulierung der Forderung u.a. kann er sich nicht erinnern. Er bat um eine Kopie. Dem ist der Vormieter aber nicht nachgekommen. Es wurde vor Abschluß des Mietvertrages mündlich ein geringerer Betrag vereinbart. Der Nachmieter hat sich das nicht schriftlich geben lassen. Steht nun dumm da. Der Vormieter streitet diese neue Vereinbarung ab. Der Nachmieter muß den schriftlich fixierten Betrag zahlen. Das ist die Baustelle 1. Bei dem o.g. Besichtigungstermin wurde zwischen den beiden Parteien mündlich Verschönerungsarbeiten vereinbart, durchgeführt durch den Vormieter. Lieferbar bei Übergabe der Wohnung. Diese Vereinbarung wurde nicht in die Abstandszahlungsvereinbarung mit aufgenommen. Nur mdl. besprochen. Ein Zeuge war anwesend und kann diese Aussage bestätigen. Der Nachmieter zahlt notgedrungen 2/3 des Gesamtbetrages, behält das letzte 1/3 ein - als Sicherheit für die zuerbringende Verschönerungsarbeit, die der Vormieter trotz wiederholter Aufforderung nicht durchführen läßt. Auf die Forderung der Leistungserbringung reagiert der Vormieter überhaupt nicht. Nun hat der Nachmieter vermutlich die Faxen dicke und zahlt den gesamten Betrag. Er wird nicht lange in der Wohnung wohnen bleiben wollen und macht sich Gedanken, über seinen Nachfolger. Den er zu stellen hat. Gerne würde er einen suchen, der einverstanden ist, einen Teil der vom Nachmieter geleisteten Abstandszahlung zu zahlen. Denn die Wohnungsdauer wird vermutlich knapp ein Jahr sein. Es wäre ein Riesenverlustgeschäft für den 1. Nachmieter. Er hätte gerne Belege in der Hand, welche Zahlung der 1. Nachmieter an den 1. Vormieter geleistet hat. Damit sich der 2. Nachmieter nicht über den Tisch gezogen fühlt.