Anspruch auf einen Bundesbehandlungsschein

Hallo,

vielleicht kennt sich ja jemand von euch mit dem Bundesversorgungssgesetz uns speziell mit dem Bundesbehandlungsschein aus. Meine Oma bezieht nach dem o.g. BVersG als Kriegswitwe eine monatliche Rente. Jetzt habe ich gehört, sie hätte auch Anspruch auf einen Bundesbehandlungsschein, der sie von sämtlichen (?) Arztkosten freistellt. Stimmt das? Wenn ja, wie beantrage ich ihn? Ich habe im Netz schon viel gesucht, aber nichts passendes gefunden. Ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen.

Schon mal vielen Dank im voraus.

Oliver

Hallo,
wenn deine Oma selbst in einer Krankenkasse versichert ist, und davon gehe ich mal aus, bekommt sie keinen Bundesbehandlungsschein.
Der wird grundsätzlich nur den sonst Nichtkrankenversicherten ausgestellt sowie den Familienversicherten mit eigenem Anspruch
nach dem BVG.
Was die Gebühren betrifft, so sind die Schwerbeschädigten nach dem
BVG (45%) für die Behandlung der Schädigungsfolgen befreit.
(Dies habe ich nach bestem Wissen aus dem Gedächtnis geschrieben, da
ich z.Zt. nicht im Dienst bis)

Gruss

Günter Czauderna

Hallo,

ich würde diese Frage formlos schriftlich an das zuständige Versorgungsamt richten, dann hast Du die Antwort schwarz auf weiss und kannst Dich darauf berufen.

Gruss

Andreas