Anspruch auf einen Kundenbesuch pro Jahr

Hallo zusammen!

Stimmt das eigentlich, dass ein Kunde laut HGB Anspruch auf einen Kundenbesuch pro Jahr vom Versicherungsvertreter hat?

Könnten die Kunden diesen Anspruch dann einklagen?

Hab’ schon im Internet rumgesucht, aber keinen Paragraphen dazu gefunden?

THX im voraus.

Hallo,
sowas zu lesen finde ich auch mal klasse.
Aber das würde ich nicht schaffen können
Gruß Anno

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das wäre mir neu!
hallo Alex,
nein, einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht.
ein guter Vermittler nimmt aber möglichst 1 mal jährlich Kontakt zu seinem Kunden auf. Besuch ist bei einer großen Vermittlung gar nicht möglich.
Oder stell dir doch mal die moderne Versicherungsvermittlung von, die in ganz Deutschland ihre Kunden hat. Soll der Vermittler nun vpn Passau nach Flensburg fahren?
Grüße
Raimund
der auch in ganz D Kunden hat.