Anspruch auf Entlassungsbericht?

Hallo!

Mein Mann war vor kurzem wegen einem Herzinfarkt in stationärer Behandlung. Seine private Krankenversicherung möchte jetzt den Entlassungsbericht des Krankenhauses haben, angeblich um die Rechnung zu prüfen(?)

Kann mir jemand sagen, ob die Krankenkasse einen Anspruch auf diesen Bericht hat? Ich kann mir nicht vorstellen, dass man anhand des Berichts eine Rechnung prüfen könnte - wozu wird er also überhaupt gebraucht? Ist da evtl. mit Zuschlägen zu den Beiträgen zu rechnen??

Danke und Grüße
Bettina

Hallo,
anhand des Entlassungsberichtes kann man schon die durchgeführte
Therapie nachvollziehen und auch die Rechnungslegung.

Gruss

Günter Czauderna

Der Anspruch der Versicherung ist berechtigt - vergl. MB/KK (Musterbedingungen Krankheitskosten)§ 9 Abs. 2!

Es geht nicht um nachträgliche Beitragserhöhungen. Diese sind ausgeschlossen, da der Versicherer auf sein „ordentliches“ Kündigungsrecht verzichtet und damit auch auf Änderungskündigungen.
Anders wäre es, wenn sich aus dem Entlassungsbericht eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht ergeben würde.

Viele Grüße
Thorulf Müller