Anspruch auf Erhöhung Stundenzahl Teilzeit?

Guten Tag,

eine Frage: Wenn jemand einer Tätigkeit in Teilzeit (keine Elternzeit) nachgeht und durch persönliche Veränderungen die Stundenzahl erhöhen muss (z.B. nach einer Trennung); Gibt es einen Rechtsanspruch auf Veränderung der Arbeitszeit?
Wenn es nur aufgrund Gutdünken des Arbeitgebers geht, ist das in den heutigen Zeiten ja recht schwierig (Schlagwort Erhöhung Headcount)

Ich glaube ja nicht aber vielleicht weiss jemand was…
Danke im voraus!

Hallo,

die Rechtsgrundlage ist:

http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__9.html

Ein aktuelles Urteil dazu:

http://dejure.org/dienste/lex/TzBfG/9/1.html

VG
EK

Vielen Dank erstmal!
Würde sich die Situation verändern, wenn der AN Elternzeit beantragt (wenn z.B. erst 1,5 Jahre der Elternzeit verbraucht sind)?

Hallo,

nein, denn in der Elternzeit besteht nur ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, nicht auf Erhöhung.

http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__15.html

Außerdem kann der Zeitraum vom 1,5ten bis zum 2. Jahr nur mit Zustimmung des AG mit Elternzeit belegt werden, da der AN sich bei der ersten Beantragung von 1,5 Jahren zugleich darauf festgelegt hat, auf jeden Fall vom 1,5ten zum 2. Jahr arbeiten zu gehen.

http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html

VG
EK

Dankeschön nochmal, die Info dass es nur einen Rechtsanspruch auf Verringerung gibt ist ausschlaggebend.

Der zweite Punkt trifft hingegen nicht zu, da die zwei-Jahresfrist, in der man sich bei der ersten Elternzeit binden muss, bereits verstrichen ist.

Danke nochmal, das dürfte es gewesen sein.