eine Frage: Wenn jemand einer Tätigkeit in Teilzeit (keine Elternzeit) nachgeht und durch persönliche Veränderungen die Stundenzahl erhöhen muss (z.B. nach einer Trennung); Gibt es einen Rechtsanspruch auf Veränderung der Arbeitszeit?
Wenn es nur aufgrund Gutdünken des Arbeitgebers geht, ist das in den heutigen Zeiten ja recht schwierig (Schlagwort Erhöhung Headcount)
Ich glaube ja nicht aber vielleicht weiss jemand was…
Danke im voraus!
Außerdem kann der Zeitraum vom 1,5ten bis zum 2. Jahr nur mit Zustimmung des AG mit Elternzeit belegt werden, da der AN sich bei der ersten Beantragung von 1,5 Jahren zugleich darauf festgelegt hat, auf jeden Fall vom 1,5ten zum 2. Jahr arbeiten zu gehen.