Anspruch auf Erstattung Erstausstattung?

Hallo zusammen,

Tochter wird sechs Jahre alt. Hat bis jetzt immer im Babybett geschlafen, das mittelerweile zu klein ist und auch nicht mehr für das Gewicht ausgelegt ist.

Vater ist AlG II-Empfänger und möchte der Tochter ein neues Bett mit Matratze kaufen.

Hat der Vater für die Tochter und das neue Bett inkl. Matratze einen Anspruch auf Erstattung Erstausstattung? Wenn ja, wo ist das gesetzlich geregelt und wie hoch ist dier Anspruch?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU

Hi,

Hat der Vater für die Tochter und das neue Bett inkl. Matratze
einen Anspruch auf Erstattung Erstausstattung? Wenn ja, wo ist
das gesetzlich geregelt und wie hoch ist dier Anspruch?

leider nicht.
Die früher nach dem BSHG gewährten „einmaligen“ Beihilfen wurden 2005 pauschal auf die Regelsätze aufgeschlagen. Hiervon soll für solche Anschaffungen angespart werden, wozu auch ein zusätzlicher Vermögensfreibetrag von 750 € eingeführt wurde.

Für die (vielen) Fälle, in denen nicht ausreichend angespart werden konnte, kann ein Darlehen beatragt werden, das mit 10% der jeweiligen Regelleistung aufzurechnen ist.
Achtung: in diesem Fall dürften dies lediglich 10% der Regelleistung des Kindes sein!

Gruß
Ingo