Hallo zusammen,
Tochter wird sechs Jahre alt. Hat bis jetzt immer im Babybett geschlafen, das mittelerweile zu klein ist und auch nicht mehr für das Gewicht ausgelegt ist.
Vater ist AlG II-Empfänger und möchte der Tochter ein neues Bett mit Matratze kaufen.
Hat der Vater für die Tochter und das neue Bett inkl. Matratze einen Anspruch auf Erstattung Erstausstattung? Wenn ja, wo ist das gesetzlich geregelt und wie hoch ist dier Anspruch?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
DU