Anspruch auf fachgerechte Schimmelbeseitigung?

Hallo,

wer weiß Rat?

Eine Mieterin wohnt in einer Dachgeschosswohnung. Das Dach ist an mehreren Stellen undicht, so dass bei Regen Wasser in die Wohnung tropft, außerdem haben sich große gelbe Wasserflecken an Wand und Decke gebildet. Nach Fristsetzung und Mietkürzung hat der Vermieter notdürftig einige Stellen auf dem Dach geflickt, jedoch ohne nennenswerten Erfolg.

An Decke, Wand und in den Ecken hat sich mittlerweile schwarzer Schimmel gebildet, die ganze Wohnung riecht muffig. Die Mieterin leidet an Asthma und an einer Schimmelpilzallergie und hält es in der Wohnung kaum noch aus. Der Vermieter will den Schimmel einfach überstreichen, da er der Ansicht ist, der Befall wäre nicht so schlimm. Die Mieterin möchte eine fachgerechte Beseitigung.

Wie sieht in diesem Fall die Rechtslage aus? Hat die Mieterin Anspruch auf eine fachgerechte Schimmelbeseitigung, oder darf der Vermieter einfach überstreichen?
Darf die Mieterin ggf. eine Firma mit der Sanierung beauftragen und die Kosten dann mit der Miete verrechnen?

Vielen Dank im Voraus
Jeanine

Hallo!

je nach Umfang des Schadens reicht ein Abtöten des Schimmelpilzes aus und ein Überstreichen. Manchmal muss man Tapete rausschneiden, Schimmel kann  unterhalb der Tapete noch unsichtbar weiterreichen als man oberflächlich sieht.
Wasserflecken muss man mit Sperrgrund vorstreichen sonst bleibt der Fleck nachher sichtbar.

Ist die Ursache für Nässe/Schimmel weg, passiert da auch nichts mehr.   Schimmel ist tot und die Schimmelsporen sind abgewischt bzw. mit Farbe gebunden und können nicht in Luft gelangen.

Nur wenn man jetzt schon sagt, Dachreparatur hatte keinen nenneswerten Erfolg( = es wird wieder feucht ?), was will man dann noch in der Wohnung ?  Die ist doch offenbar so nicht mehr vermietfähig, von Gesundheitsgefahr mal ganz abgesehen.
Fristlose Kündigung und dem Vermieter die Umzugskosten und alle damit zusammenhängenden sonstigen Kosten auferlegen.

MfG
duck313

Hallo!

[…]
Fristlose Kündigung und dem Vermieter die Umzugskosten und
alle damit zusammenhängenden sonstigen Kosten auferlegen.

Klingt gut, aber wie sieht das in der Praxis aus? Müsste man nicht vorfinanzieren? Und hätte schlussendlich auch ein Risiko? Ausserdem müsste man ja auch erstmal eine vergleichbare Wohnung zu einem ähnlichen Preis finden, ist ja auch nicht immer ganz so leicht…!?
Der „Tipp“ klingt irgendwie brandgefährlich…

Greetz
T.

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Fristlose Kündigung und dem Vermieter die Umzugskosten und
alle damit zusammenhängenden sonstigen Kosten auferlegen.

sehe ich auch so. mit einer einschränkung: vorher anwalt vor ort fragen! es gibt schließlich das eine oder andere zu beachten!