Hallo,
wer weiß Rat?
Eine Mieterin wohnt in einer Dachgeschosswohnung. Das Dach ist an mehreren Stellen undicht, so dass bei Regen Wasser in die Wohnung tropft, außerdem haben sich große gelbe Wasserflecken an Wand und Decke gebildet. Nach Fristsetzung und Mietkürzung hat der Vermieter notdürftig einige Stellen auf dem Dach geflickt, jedoch ohne nennenswerten Erfolg.
An Decke, Wand und in den Ecken hat sich mittlerweile schwarzer Schimmel gebildet, die ganze Wohnung riecht muffig. Die Mieterin leidet an Asthma und an einer Schimmelpilzallergie und hält es in der Wohnung kaum noch aus. Der Vermieter will den Schimmel einfach überstreichen, da er der Ansicht ist, der Befall wäre nicht so schlimm. Die Mieterin möchte eine fachgerechte Beseitigung.
Wie sieht in diesem Fall die Rechtslage aus? Hat die Mieterin Anspruch auf eine fachgerechte Schimmelbeseitigung, oder darf der Vermieter einfach überstreichen?
Darf die Mieterin ggf. eine Firma mit der Sanierung beauftragen und die Kosten dann mit der Miete verrechnen?
Vielen Dank im Voraus
Jeanine