Mein Fahrzeug (Golf) ist Opfer eines Hagelsturmes geworden. Nun muss es für 14 Tag in die Werkstatt. Da ich beruflich mit Pferden zu tun habe und die Anhängerkupplung sehr wichtig ist, stellt sich nun die Frage, ob ich einen rechtlichen Anspruch auf ein Leih-Fahrzeug mit AHK habe.
Vielleicht hat jemand schon mit diesem Umstand Erfahrungen gemacht. Für hilfreiche Antworten wäre ich dankbar.
Hallo,
Hagel betrifft die Teilkasko und in der Teilkasko ist normalerweise kein Ersatzfahrzeug mitversichert, demnach auch keines mit Anhängerkupplung. Ich schreibe aber bewußt „normalerweise“, da in der Kfz-Kasko mittlerweile alles möglich ist. Letztlich helfen nur Versicherungsschein und die vereinbarten Bedingungen weiter.
Viele Grüße
Andreas