'Anspruch auf fiktive Berechnung ALG I' erhalten

Moin,

mich interessiert, was ihr Experten zu folgendem Szenario zu sagen habt:

Max Mustermann ist seit fast 2 Jahren Vollzeit-Freiberufler und zahlt in die freiwillige Arbeitslosenversicherung ein. Demnächst wird Max eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitstelle antreten und bleibt nebenher selbstständig.

Vor 2 Jahren sagte man Max, nach 2 Jahren würde sein ALG I fiktiv – also nach dem Abschluss (–>akademischer Abschluss) – berechnet. Max fragt sich: Wenn sich sein ALG als Arbeitnehmer wieder über sein nichtselbstständiges Einkommen berechnet, er nicht in die freiwALV einzahlt und der neue Arbeitgeber ihn überraschend vor Ablauf der Befristung kündigen sollte, wonach wird der ALG-Betrag berechnet?

Das Amt sagte ihm: Wenn er seine selbstständige Arbeit vor Vertragsbeginn ein paar Tage ruhen lässt und sich in dieser Zeit arbeitslos meldet, sichert er sich den Bestandsschutz der fiktiven Berechnung und damit ein höheres ALG I. Andernfalls berechnet es sich wieder nach dem Einkommen der letzten 12 Monate und würde, da TZ-Stelle, sehr gering ausfallen.

Eine Freundin sagte Max, er solle sich das gut überlegen, weil er mit der Arbeitslosmeldung auch seinen Anspruch wieder verbraucht und im Ernstfall sowieso alles wieder neu berechnet wird. Die Freundin hat sehr negative Erfahrungen mit dem Amt gemacht, übrigens wie Max auch.

Max fragt sich jetzt: Wer hat Recht? Wo findet er entsprechende Infos? Er steht nämlich etwas unter Zeitdruck, da das Jobangebot sehr kurzfristig reinkam und er im Netz keine passenden Infos findet.

Für eure Tipps wäre Max sehr dankbar.

Gruß sgw

Hallo,

Das Amt sagte ihm: Wenn er seine selbstständige Arbeit vor
Vertragsbeginn ein paar Tage ruhen lässt und sich in dieser
Zeit arbeitslos meldet, sichert er sich den Bestandsschutz der
fiktiven Berechnung und damit ein höheres ALG I. Andernfalls
berechnet es sich wieder nach dem Einkommen der letzten 12
Monate und würde, da TZ-Stelle, sehr gering ausfallen.

War doch sicher ein guter Rat?

Eine Freundin sagte Max,

sie hat vermutlich gute Rechtskenntnisse?

Die Freundin hat sehr negative Erfahrungen mit dem Amt
gemacht, übrigens wie Max auch.

Warum? Weil das „Amt“ rechtskonform handelt? Eingangs berichtest du von einer positiven Erfahrung. Und nun?

Max fragt sich jetzt: … Wo findet er
entsprechende Infos?

Bei der Agentur für Arbeit.

Er steht nämlich etwas unter Zeitdruck,

Warum geht Max nicht schnellstens zu „Amt“ und wartet hier, bis die Einzige mit Fachkompetenz antwortet?

Gruß
Otto

Hallo konzepi,

War doch sicher ein guter Rat?

Da war sich Max ausnahmsweise nicht sicher. Es klang zu gut, um ohne Haken zu sein. Max hat sehr negative Erfahrungen gemacht und hinterfragt nun vielleicht zu viel.

Warum? Weil das „Amt“ rechtskonform handelt? Eingangs
berichtest du von einer positiven Erfahrung. Und nun?

Die Beraterin machte einen wirklich kompetenten Eindruck, aber Max fand unbewusst, dass es ein wenig etwas von einer „Unter-der-Hand-Info“ hatte. Das verunsicherte ihn wohl. :wink:

Bei der Agentur für Arbeit.

Da war Max heute und hat nun nach der Klärung das gute Gefühl, dass alles rechtens ist.

Danke dennoch für deine Hilfe!

Viele Grüße
sgw