Moin,
mich interessiert, was ihr Experten zu folgendem Szenario zu sagen habt:
Max Mustermann ist seit fast 2 Jahren Vollzeit-Freiberufler und zahlt in die freiwillige Arbeitslosenversicherung ein. Demnächst wird Max eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitstelle antreten und bleibt nebenher selbstständig.
Vor 2 Jahren sagte man Max, nach 2 Jahren würde sein ALG I fiktiv – also nach dem Abschluss (–>akademischer Abschluss) – berechnet. Max fragt sich: Wenn sich sein ALG als Arbeitnehmer wieder über sein nichtselbstständiges Einkommen berechnet, er nicht in die freiwALV einzahlt und der neue Arbeitgeber ihn überraschend vor Ablauf der Befristung kündigen sollte, wonach wird der ALG-Betrag berechnet?
Das Amt sagte ihm: Wenn er seine selbstständige Arbeit vor Vertragsbeginn ein paar Tage ruhen lässt und sich in dieser Zeit arbeitslos meldet, sichert er sich den Bestandsschutz der fiktiven Berechnung und damit ein höheres ALG I. Andernfalls berechnet es sich wieder nach dem Einkommen der letzten 12 Monate und würde, da TZ-Stelle, sehr gering ausfallen.
Eine Freundin sagte Max, er solle sich das gut überlegen, weil er mit der Arbeitslosmeldung auch seinen Anspruch wieder verbraucht und im Ernstfall sowieso alles wieder neu berechnet wird. Die Freundin hat sehr negative Erfahrungen mit dem Amt gemacht, übrigens wie Max auch.
Max fragt sich jetzt: Wer hat Recht? Wo findet er entsprechende Infos? Er steht nämlich etwas unter Zeitdruck, da das Jobangebot sehr kurzfristig reinkam und er im Netz keine passenden Infos findet.
Für eure Tipps wäre Max sehr dankbar.
Gruß sgw