Anspruch auf finanzielle Unterstützung ?

Hallo,

tut mir leid, dass ich erst so spät antworte, aber ich hoffe, es ist noch nicht zu spät. Also Kindergeld bekommst Du weiter aber einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast Du nicht. Wohnst Du noch bei Deinen Eltern? Im Normalfall sind Deine Eltern bis zur Vollendung der ersten Ausbildung und mindestens bis zum 25. Lebensjahr unterhalspflichtig für Dich. Darüber hinaus auch noch aber dann könntest Du eventuell Harzt IV beantragen.
Ich hoffe, ich konnte Dir noch helfen.

Hello,

grundsätzlich ja. Es wird ALG II gezahlt und als Ausbildungssuchender steht grundsätzlich, im Rahmen der Bezugsvoraussetzungen, Kindergeld zu.

Hallo,
Sie haben mindestens Anspruch auf ALG II, jedoch wird das Kindergeld in vollen Umfang angerechnet.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

sorry aber das weiß ich nicht