Hallo,
tut mir leid, dass ich erst so spät antworte, aber ich hoffe, es ist noch nicht zu spät. Also Kindergeld bekommst Du weiter aber einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast Du nicht. Wohnst Du noch bei Deinen Eltern? Im Normalfall sind Deine Eltern bis zur Vollendung der ersten Ausbildung und mindestens bis zum 25. Lebensjahr unterhalspflichtig für Dich. Darüber hinaus auch noch aber dann könntest Du eventuell Harzt IV beantragen.
Ich hoffe, ich konnte Dir noch helfen.