Anspruch auf finanzielle Unterstützung ?

Hello again,

nun habe ich meine schulische Ausbildung abgebrochen.
(Bei dieser habe ich keine staatliche Unterstützung erhalten, es gab auch keine Probezeiten oder der Gleichen)

Während meiner Zeit in der Schule habe ich weiterhin das Kindergeld erhalten.
Gibt es eine Möglichkeit, weiter das Kindergeld zu beziehen oder sogar Arbeitslosengeld zu erhalten?

Wenn du, wovon ich einmal ausgehe, arbeitsfähig bist, solltest du dich arbeitslos melden. Du bekommst dann ALG II. Kindergeld gibt es nicht mehr, wenn du keine Ausbildung mehr machst.

Wenn du, wovon ich einmal ausgehe, arbeitsfähig bist, solltest
du dich arbeitslos melden. Du bekommst dann ALG II. Kindergeld
gibt es nicht mehr, wenn du keine Ausbildung mehr machst.

Danke für die schnelle Antwort.
Bekomme ich auch ALG II, wenn ich vorher nicht gearbeitet habe?
Es war ja nur eine schulische Ausbildung ohne Vergütung.

Und … muss ich etwas beachten? Ich wohne noch bei/mit meinen Eltern in einer Mietwohnung.
Mein Vater ist berufstätig.

Hallo Maxim2808,
ohne Kenntnis Deiner persönlichen/familiären Daten und der Falldaten kann kein Mensch Deine Frage vernünftig beantworten !
Gehe zu einem Fachanwalt für Sozialrecht.
Beste Grüße USKO

Hi,
ALG II kriegst Du, wenn Du hilfebedürftig bist. Das kann ich aus den kurzen Daten nicht erkennen.
Wohnst Du zu Hause? Wie alt bist Du?
Kindergeld kriegst Du, glaube ich, bis 27 wenn Du noch in Ausbildung bist. Wenn Du also die Ausbildung abgebrochen hast, bist Du nicht mehr in Ausbildung (ich gehe davon aus, dass Du älter als 18 bist) und kriegst kein Kindergeld mehr.
Schreib mal mehr.
R.

Alles klar. Also, ich bin 18 Jahre alt & wohne bei meinen Eltern. Meine Geschwister sind bereits ausgezogen. Mein Vater verdient ca. 1600€ Netto, meine Mutter ist nicht berufstätig.

bevor du nicht 25 bist, wird das nix werden mit hartz IV. solange du über 18 bist und keine ausbildung machst, wird es auch kein kindergeld geben. deine eltern müssen allerdings weiter für deinen unterhalt sorgen - viel spass dabei. ich würde mein geld lieber selber verdienen, als zu hause um jeden euro betteln zu müssen…

du kannst nicht erwarten, dass du einerseits bildung und arbeit ablehnst und dir andererseits auf kosten der gesellschaft einen bunten machst. such dir einen job und sorge selbst für dich. z.b. bei mcdonalds werden immer leute gesucht - dort kannst du vielleicht sogar ne ausbildung machen.

Hello again,

nun habe ich meine schulische Ausbildung abgebrochen.

[…]

Während meiner Zeit in der Schule habe ich weiterhin das
Kindergeld erhalten.
Gibt es eine Möglichkeit, weiter das Kindergeld zu beziehen
oder sogar Arbeitslosengeld zu erhalten?

bevor du nicht 25 bist, wird das nix werden mit hartz IV.
solange du über 18 bist und keine ausbildung machst, wird es
auch kein kindergeld geben. deine eltern müssen allerdings
weiter für deinen unterhalt sorgen - viel spass dabei. ich
würde mein geld lieber selber verdienen, als zu hause um jeden
euro betteln zu müssen…

du kannst nicht erwarten, dass du einerseits bildung und
arbeit ablehnst und dir andererseits auf kosten der
gesellschaft einen bunten machst. such dir einen job und sorge
selbst für dich. z.b. bei mcdonalds werden immer leute gesucht

  • dort kannst du vielleicht sogar ne ausbildung machen.

Wer sagt denn, dass ich nicht arbeiten gehen möchte?
Ich habe meine schulische Ausbildung abgebrochen, weil sie mir nicht zugesagt hat. Habe mich auch bereits bei unzählichen Firmen beworben und warte auf Antworten.
Mir ging es lediglich um die Übergangszeit, bis ich eine Ausbildung gefunden habe. :wink:

es ist davon abhängig, wie viel deine eltern verdienen. liegt deren einkommen unter einer gewissen grenze (beim amt fragen wie hoch die ist) kannst du auch unter 25 hartzIV beantragen. ansonsten müssen deine eltern für dich sorgen. ich hoffe für dich, dass du einen job findest, der dir spass macht. aber denk dran, das leben ist kein wunschkonzert.

Dann kommt es auf die Miete an.
Ihr drei seid eine Bedarfsgemeinschaft. Deine Eltern müssten also beim ALG-II-Antrag mitmachen. Nur Du alleine geht nicht.
Euer Bedarf ist ungefähr: 2*323 (Regelsatz Deiner Eltern) + 287 (Dein Regelsatz) + Angemessene Miete. Wenn das mehr als 1600 EUR ist, kriegt Ihr alle ALG II.
Also sprich mit Deinen Eltern. Und vor allem: MACH EINE AUSBILDUNG. Das ist viel wichtiger als Hartz IV.
R.

Alles klar. Also, ich bin 18 Jahre alt & wohne bei meinen

Eltern. Meine Geschwister sind bereits ausgezogen. Mein Vater
verdient ca. 1600€ Netto, meine Mutter ist nicht berufstätig.

Das sind neue Informationen. Wenn du noch bei deinen berufstätigen und daher leistungsfähigen Eltern wohnst, bekommst du natürlich kein Geld von Vater Staat. Dann hast du einen Unterhaltsanspruch gegen deine Eltern. Die erfüllen ihn durch Kost, Logis und Taschengeld.

Aber auch einfach ausziehen get nicht. Dazu brauchst du die Zustimmung des JobCenters.

Unter diesen Prämissen sieht es eher so aus, dass deine Eltern für dich gerade stehen müssen, jedenfalls bis du 25 bist.

Kindergeld müstest du weiter bekommen, alg nicht, aber evtl. Hartz IV, es kommt darauf an wo du lebst (Eltern) und was die verdienen, desweiteren ist dein alter entscheident genauere auskünfte kann ich dir mit diesen angaben nicht geben
Hello again,

nun habe ich meine schulische Ausbildung abgebrochen.
(Bei dieser habe ich keine staatliche Unterstützung erhalten,
es gab auch keine Probezeiten oder der Gleichen)

Während meiner Zeit in der Schule habe ich weiterhin das
Kindergeld erhalten.
Gibt es eine Möglichkeit, weiter das Kindergeld zu beziehen
oder sogar Arbeitslosengeld zu erhalten?

Hallo,

ein Anspruch auf Arbeitslosengeld dürfte nicht vorliegen. Es sei denn, während der Ausbildung gab es ein versicherungspflichtiges Entgelt und die Ausbildung hat länger als 12 Monate angedauert. Sollte dies der Fall sein, hätten Sie sich sofort nach Abbruch der Ausbildung bei der Agentur für Arbeit melden müssen. Soweit nunmehr ein Anspruch besteht, gibt es mindestens eine Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitssuchendmeldung.

Einen Anspruch auf Kindergeld könnten Sie ggf. noch haben. Diesen wird die Familienkasse prüfen. Auch hierzu müssen Sie sich bei der Agentur für Arbeit melden und sich der Berufsberatung weiterhin zu Vermittlung in eine Ausbildungsstelle zu Verfügung stellen. Auch dürfen Sie die Altersgrenze zur Kindergeldbewilligung noch nicht überschritten haben

Kann ich nicht beantworten. Da musst du die ARGE fragen.

Kindergeld bekommst du nicht weiter und ALG I auch nicht, da durch eine schuliche ausbildung kein Anspruch erworben wurde, da du ja keine SV-Beiträge gezahlt hast! Außerdem hättest du da eh ne Sperrzeit, wenn du von dir aus abgebrochen hast! Da ist nur eins möglich: schnell Arbeit suchen!

Hallo,
also wenn du dich wieder arbeitssuchend meldest dann müsstest du auch einen Anspruch Kindergeld haben. Und Arbeitslosengeld II bekommst du auch… Antrag stellen und dann sollte das klappen… wenn keine anderen Hindernisse (Einkommen oder Vermögen oder so), dagegen stehen.
Gruß Marty

Hallo,

willst du deinen Anspruch auf Kindergeld erhalten, musst du der Kindergeldkasse nachweisen können, das du dich weiterhin um Ausbildung bemühst. Dazu zählt auch, das du dich beim Arbeitsamt als ausbildungssuchend registrieren lässt. Inwieweit du Anspruch auf Leistungen hast, wird das Arbeitsamt bei der Registrierung prüfen.
Der Abbruch der Erstausbildung muss nicht zwangsläufig dazu führen, den Anspruch auf KG zu verlieren. Ein einmaliger Wechsel der Ausbildungsrichtung wird meist toleriert. Die persönliche Vorsprache bei der zuständigen Kasse kann deine Fragen sicher besser beantworten, wie ich.

Gruß Caro

Hallo,

wenn Du zu Hause wohnst gibt es Kindergeld nur dann, wenn Du Dich sofprt wieder intensiv auf Ausbildungsplätze bewirbst (www.arbeitsagentur.de /Jöbbörse) und das der Kindergeldstelle nachweist.

Haben Deine Eltern genug Einkommen sind sie unterhaltspflichtig also kein ALG II Anspruch. Haben sie selbst nicht so viel, sollten sie im Jobcenter anhand Ihrer Gehälter prüfen lassen ob aufstockend ALG2 beantragt werden kann.

Gruß
Gwenhyfar

Hallo Maxim,

versuche bitte Deine Frage zu konkretisieren,

* wohnst Du noch bei Deinen Eltern? wenn ja, wie hoch ist deren Einkommen, wie hoch sind die Mietkosten

* Dein eigenes Alter, ledig oder sonstwie.

Gruß Gerhard

Mein Vorschlag: Ab zur nächsten Beratungsstelle; ist etwas komplizierter…

Gruß
strandperle02