Anspruch auf Finderlohn durchsetzbar?

Es geht um folgenden Sachverhalt:

Es wurde ein neues Sony-Smartphone im Wert von 600 € gefunden. Über einen örtlichen Telekommunikationsladen wurde dann den Eigentümer über den FInder informiert.
Nach einigen Tagen haben beide Kontakt aufgenommen und vereinbart, dass der Finder das Handy zuschickt und dafür Finderlohn plus x überwiesen bekommt. Eine direkte Abholung war nicht möglich, da der Eigentümer gut 100 km weg wohnt. Leider ist die Überweisung nicht erfolgt. Wie soll man mit solch einer Ignoranz umgehen?

Gehört dies nicht mehr zum allgmeinen Umgang miteinander

Gehört dies nicht mehr zum allgmeinen Umgang miteinander

Ich glaube nicht.

Ich hab bei einer großen Jugendveranstaltung in Köln mal eine Geldbörse gefunden, in der außer 120 € alles an Papieren drin war, Perso, EC-Karten, Führerschein, Clubausweis vom Golfclub!

Ich die Telefonnummer ausfindig gemacht, angerufen, das Geld rausgenommen und überwiesen und nur die Papiere per Post (versichert) geschickt.

Mir wurden weder die Auslagen ersetzt, noch hab ich in irgendeiner Form ein Dankeschön bekommen.

In Zukunft informiere ich den Besitzer und unternehme NIX mehr, GAR NIX!!!

Das ist das allerletzte. Hättest das Smartphone verticken sollen.

ätzend sowas

Gruß Fo

Minus-Sternchen!
Hallöchen,

Was ist das für ein Posting?
Du gibst hier Rat zur Rechtsbeugung, dafür darfst Du Dir jetzt gerne ein Negativsternchen denken!

In Zukunft informiere ich den Besitzer und unternehme NIX mehr, GAR NIX!!!

Zwischen dem Verlierer (das Gesetz spricht genauer vom Empfangsberechtigten) und dem Finder entsteht ein gesetzliches Schuldverhältnis. Dieses verpflichtet den Finder dazu, den Fund dem Empfangsberechtigten anzuzeigen und abzuliefern.

Das ist das allerletzte. Hättest das Smartphone verticken sollen.

Das hätte ganz üble Konsequenzen, denn dieser Tatbestand ist als „ungerechtfertigte Bereicherung“ definiert. Tatsächlich kommt hierbei noch Unterschlagung, Betrug und Hehlerei hinzu und das ist nun wirklich nicht der beste Rat.

Der richtige Rat wäre das hier:
Der Empfangsberechtigte schuldet dem Finder Ersatz seiner Aufwendungen und den Finderlohn. Der Finderlohn beträgt nach § 971 Abs. 1 BGB von dem Wert der Sache bis zu 500 Euro 5 %, von dem Mehrwert 3 %, bei Tieren stets 3 %.

Das ist ein Rechtsanspruch, und jener kann zur Not über den üblichen Rechtsweg bei Schuldverhältnissen geltend gemacht werden (Stichwort: Mahnwesen).

Gruß,
Michael

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Noch ein Nachsatz
Noch was zum Nachschlag:

Das ist das allerletzte. Hättest das Smartphone verticken sollen.

Da das Smartphone normalerweise eine SIM-Karte besitzt, wird der Besitzer diese im Fall eines Postpay-Vertrags kurzfristig sperren lassen.

Telekommunikationsunternehmen sperren in solch einem Fall jedoch nicht nur die Karte.

Jedes physikalische Endgerät besitzt eine eindeutige IMEI (International Mobile Equipment Identifier).

Es gibt eine internationale zentrale „Stolen Equipment Database“, welche Informationen über sämtliche gestohlenen Endgeräte tracked.

Meldet sich ein als gestohlen gemeldetes Endgerät in irgendeinem Mobilfunknetz an, so werden diese Informationen den Strafverfolgungsbehörden gespeichert.

Über die im Endgerät hinterlegte SIM-Karte lässt sich auch der neue Besitzer des Geräts ermitteln, und Jener wird Besuch bekommen …

… denn 600€ sind keine Geringfügigkeit mehr.

Gruß,
Michael

Gehört dies nicht mehr zum allgmeinen Umgang miteinander

Ich glaube nicht.

Ich hab bei einer großen Jugendveranstaltung in Köln mal eine
Geldbörse gefunden, in der außer 120 € alles an Papieren drin
war, Perso, EC-Karten, Führerschein, Clubausweis vom Golfclub!

Ich die Telefonnummer ausfindig gemacht, angerufen, das Geld
rausgenommen und überwiesen und nur die Papiere per Post
(versichert) geschickt.

Sehr sozial von Dir und moralisch richtig. Ich habe auch mal ein Portemonnaie gefunden, allerdings ohne Bargeld. Ich kannte die Tochter der Besitzerin und konnte es sogar persönlich zurückgeben. Sie war glücklich darüber, dass sie alle Papiere zurück bekam. Das Geld war da weniger wichtig aber ärgerlich.

Mir wurden weder die Auslagen ersetzt, noch hab ich in
irgendeiner Form ein Dankeschön bekommen.

Das wiederum ist natürlich nicht schön.

In Zukunft informiere ich den Besitzer und unternehme NIX
mehr, GAR NIX!!!

Geld heraus nehmen und sagen man hätte es ohne Geld gefunden. Wobei das nicht gerade fein wenn gar illegal ist.

Wenn man wirklich nichts unternehmen will, dann in den nächsten Briefkasten der Post damit. Die kümmern sich dann darum.

Das ist das allerletzte. Hättest das Smartphone verticken
sollen.

Geht nicht, da könnte man zu schnell in den Straftatbestand kommen.

ätzend sowas

Gruß Fo

Hi,

als ich die Vorlesung „Mobile Kommunikationsnetze“ hatte wurde gesagt, dass diese Datenbank mit gestohlenen Geräten zwar definiert aber nicht umgesetzt ist.

Hat sich dies mittlerweile geändert?

MFG

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Hi,

wieso nicht per Nachnahme für den zugesicherten Betrag zuschicken?
Ansonsten, den Rechtsweg einschlagen wie es bereits vorgeschlagen wurde.

MFG

Hallo!

Weil die richtige Antwort in dem Gewirr um „Mimimi, ich bin mal schlecht behandelt worden, deshalb werde ich in Zukunft asozial und straffällig werden und rate allen, es mir gleichzutun“ untergegangen ist, hier nochmal kurz zusammenfassend:

Natürlich ist der Anspruch auf Finderlohn durchsetzbar wie jeder andere Anspruch auch. Er ergibt sich aus § 971 BGB oder kann natürlich auch indivbiduelkl vereinbart werden. Und auch hier gilt: Der Schuldner kann mit der Zahlung in Verzug geraten und der Gläubiger kann seinen Anspruch einklagen.

Hallo,

wieso nicht per Nachnahme für den zugesicherten Betrag
zuschicken?

weil es schon längst zurück geschickt worden ist?
Gruß
Testare_

Vorlesung…
Hallöchen,

als ich die Vorlesung „Mobile Kommunikationsnetze“ hatte wurde gesagt, dass diese Datenbank mit gestohlenen Geräten zwar definiert aber nicht umgesetzt ist.

Hat sich dies mittlerweile geändert?

Wer den Umsetzungsgrad kennt, darf diesen nicht öffentlich kundtun.

Man sollte halt nur daran denken, dass die Möglichkeit besteht, mit einem illegitim angeeigneten Endgerät erwischt zu werden - und dass das Risiko steigt, wenn ein Verlust / Diebstahl gemeldet wurde.

Gruß,
Michael

Hallo Michael,

wenn man bedenkt,das es sich bei der Summe des Finderlohnes eigentlich um eine
Lapalie handelt,der Verlierer dankbar über die Rückgabe seines Eigentums sein
sollte,trägt sein Verhalten(nach Lesung dieses Sachverhaltes) nicht unbedingt dazu bei,den Findern dieses Rechtsverhältniss zu vermitteln.

Es ist zwar so wie Du es hier anführst,ein bitterer Beigeschmack bleibt den ehrlichen
Findern aber in solch einem Fall noch lange auf der „Zunge“.

LG Bollfried

PS:open_mouth:b sich der Aufwand für die Durchsetzung des Rechtsanspruches auf Finderlohn
in diesem Fall lohnt,halte ich persönlich für fragwürdig.