Hallo Zusammen,
Vor 3 Jahren ist die Mutter verstorben und nun fällt der Schwester -mit der bereits seit 30 Jahren so gut wie kein Kontakt besteht- das sie ja noch Fotos von den Eltern haben möchte , -denn die stehen ihr ja auch noch zu- o-ton von ihr.
Als damals das Haus ausgeräumt wurde, lagen die ganzen Fotoalben offen im Wohnzimmer rum , sie hat sich lediglich das Album mit ihren Bildern mitgenommen, ebenso die Sachen, die sie auf dem Trödelmarkt verkaufen wollte - sprich also die guten Sachen. Den Sperrmüll hat sie ihrer Schwester überlassen zum entsorgen.
Ist man eigentlich als Schwester dazu verpflichtet, Bilder aufzuheben?
Könnte sie verklagt werden, wenn sie nun keine Bilder mehr hat?
Danke für weitergehende Hilfe,
Hinata
Ist man eigentlich als Schwester dazu verpflichtet, Bilder
aufzuheben?
Nein
Könnte sie verklagt werden, wenn sie nun keine Bilder mehr
hat?
Nein