Hallo.
3 Frage zu Kita Betreuung:
- Ab welcher Stundenzahl gilt man in RLP gem. Kita Gesetz als Erwerbstätig?
- Was sind die Voraussetzungen für einen Kita Ganztagsplatz (inkl. Mittagszeit ca.12 bis 14 Uhr)
- Wo findet man diese Bestimmungen (Gesetzt, Verordnungen, Ausführungsbestimmungen oder oder oder)
Hintergrund:
Paar verheiratet 1 Kind erwarten Zwillinge
Er geht Vollzeit Arbeiten, Sie bis ca 4. Monat berufstätig Vollzeit (auslauf Zeitvertrag), anschliessend bis Mutterschutz arbeitsuchend.
Das erstes Kind ist 2 Jahre alt und hatte aufgrund der Erwerbstätigkeit beider Eltern einen Ganztagsplatz (inkl Mittagsbetreuung).
Dieser Platz soll nach Ablauf des Mutterschutzes in einen Teilzeitplatz ohne Mittagsbetreuung zurückgestuft werden.
Sie will aufgrund der Arbeitlosigkeit nach der Geburt für ein Jahr zu Hause bleiben und Elterngeld beziehen.
Darf dieser Ganztagsplatz ohne weiteres, insbesondere vor dem Hintergrund der doppelten Belastung mit Zwillingen herabgestuft werden.
Als Alternative will Sie einen Minijob (Basis 450,- Euro) im Bereich der Heimarbeit annehmen, um weiterhin als Erwerbstätig zu gelten. (Zeitl. Aufwand 6 - 8 Stunden / Woche - Bügelservice).
Ist der Stunden ansatz ausreichend um als Erwerbstätig zu gelten - mehr nicht machbar wegen den Kindern.
Die Fragen beziehen sich alle auf das Land Rheinland - Pfalz.
In der Landesverordnung zur durchführung des Kitagesetz und im Kitagesetz selbst habe ich keiner Passagen zur Thematik gefunden.
Vielen Dank für eure Antworten.