Anspruch auf Gartenwasser?

Hallo!
Kann man als Haus- und Garteneigentümer gegenüber der Gemeinde und den Gemeindlichen Werken, die für das Wasser zuständig sind, einen Anspruch auf verbilligtes Gartenwasser geltend machen? Es stellt ja eine Absurdität dar, dass für das Abwasser Kanalgebühren berechnet werden in Höhe des verbrauchten Wassers, wenn ein beträchtlicher Teil davon als Gartenwasser gar nicht in die Kanalisation gelangt.
Freundlichen Gruß!
H.

Hallo,
eine Abrechnung für „Gartenwasser“ ist möglich, wenn die Entnahmestelle mit einem „Gartenwasserzähler“ ausgerüstet ist. Der Zähler ist dann beim Wasserversorger anzumelden.

Beatrix

Hallo!

das ist fast überall möglich. Steht in den Satzungen der Wasserversorger drin.

Meist ist es aber an einen Mindestverbrauch im Garten gekoppelt ! Menge ist ortsabhängig, man muss sich halt dort erkundigen.

Man bekommt 2. Wasseruhr(kostenpflichtig über Grundgebühr) für Garten und kann so Verbrauch OHNE Kanalkosten abrechnen.

MfG
duck313

Hallo Hannes.
Es ist wohl von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt. Bei uns geht es über die Quadratmeter der Grünfläche.
Einfach mal bei deiner zuständigen Gemeinde fragen wie, warum, wieso und wesshalb dann bist du auf jeden Fall auf der sicheren und genaueren Seite.

MfG
Hans13

Hallo Hannes,

einfach mal bei der Gemeinde nachfragen - welche Vorschriften es dazu gibt.

Bei uns z.B. muss ein 2. Wasserzähler installiert werden für den Garten.

In der Nachbargemeinde gibt es sogar einen Zuschlag für Oberflächenwasser/Regenwasser pro qm Verbundsteinpflaster.

Gruß Merger

Hai!

Mal im Gegensatz zu all den Anderen eine wirklich Antwort auf deine Frage.

Nein ein Anspruch besteht nicht (NRW, Raum Aachen).

Der Plem