Anspruch auf Geld?

Person A hat im Mai Studium erfolgreich beendet, findet aber seither keinen anständigen Job. A ist daher seit einigen Monaten als Aushilfe für 380 €/Monat tätig, muss allerdings die Krankenversicherung in Höhe von ca. 150 €/Monat selber tragen. Hinzu kommt die gemeinsame Wohung mit dem Lebenspartner (monatlicher Verienst: ca. 1400 €, monatliche Abzüge: Unterhalszahlungen i.H. von ca. 270 €), wobei Person A die Hälfte der Miete, also 360 €/Monat (inc. Strom und Telefonanschluss) trotzdem selber trägt.

Person A bezieht weiterhin Kindergeld in Höhe von 184 €/Monat, obwohl das eigentlich nicht mehr zustehen würde. Ohne das Kindergeld wäre Person A allerdings jeden Monat fast 200 € im Minus und das ohne Lebensmittel oder sonstige Ausgaben.

Das „große Problem“ hierbei ist, dass Person A ein Haus besitzt. Person A wohnt dort allerdings nicht selber, sondern die Mutter, die auch lebenslanges Wohnrecht hat. Person A möchte auch nicht in dieses Haus ziehen.

Person A steht kein ALG1 zu, da die 52 versicherungspflichtigen Wochen nicht erfüllt werden können.

Hat Person A irgendeinen Anspruch auf Hilfe vom Staat?
Wenn ja, welche wären das?

Danke schon mal im Voraus!

Hinzu kommt die gemeinsame Wohung mit dem
Lebenspartner (monatlicher Verienst: ca. 1400 €, monatliche
Abzüge: Unterhalszahlungen i.H. von ca. 270 €), wobei Person A
die Hälfte der Miete, also 360 €/Monat (inc. Strom und
Telefonanschluss) trotzdem selber trägt.

Dann ist das eine sog. Einstehensgemeinschaft und im Falle eines Antrages auf SGB II wird der Verdienst des Partners angerechnet.

Person A bezieht weiterhin Kindergeld in Höhe von 184 €/Monat,
obwohl das eigentlich nicht mehr zustehen würde.

Dann sollte dies schleunigst zurückgezahlt werden!! Zurückgefordert wir es sowueso werden.

Das „große Problem“ hierbei ist, dass Person A ein Haus
besitzt. Person A wohnt dort allerdings nicht selber, sondern
die Mutter, die auch lebenslanges Wohnrecht hat. Person A
möchte auch nicht in dieses Haus ziehen.

Für selbstgenutztes Wohneigentum gibt es Vermögensfreiberträge. Je nach Umständen und Situation kann eine Verwertung dieses Vermögens verlangt werden. Wenn man selbst nicht darin wohnt, werden die Mietkosten für die Mietwohnung m.E. nicht bezahlt.

Hat Person A irgendeinen Anspruch auf Hilfe vom Staat?
Wenn ja, welche wären das?

Mir fällt da nur SGB II „Hartz IV“ ein. Oder man rechnet sich aus, ob man mit Wohgeld eventuell besser fährt.