Anspruch auf GEZ-Gebührenrückerstattung?

Hallo,
mit großem Entsetzen habe ich vor einigen Tagen festgestellt, dass ich seit 1993 die GEZ-Gebühren doppelt bezahle. Das kam folgendermaßen zustande: Bis Sept. 1993 wohnte ich in der Wohnung A und ab Sept. 1993 zog ich dann um nach B. Den Umzug habe ich sofort der GEZ gemeldet, was lt. telef. Auskunft dort auch so dokumentiert wurde, jedoch wurde nicht das alte Konto auf die neue Adresse umgeschrieben, sondern ein neues Teilnehmerkonto angelegt. Seitdem habe ich bei der GEZ wohl zwei Teilnehmerkonten und Abbuchungen erfolgten jeweils 2 x per Einzugsermächtigung. Da die Abbuchungen jeweils zeitlich versetzt in verschiedenen Monaten erfolgten, wurde dies die ganze Zeit auch nicht bemerkt. (Ich weiß, selber Schuld, ist aber halt passiert :frowning: ) Bei der GEZ erhielt ich die telef. Auskunft, ich solle dies schriftlich darlegen und eine Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes beibringen und dann werden mir die letzten 3 Jahre erstattet.(Verjährungsfristen !) Dies habe ich auch sogleich per Fax erledigt. 2 Tage später konnte mir auf telef. Nachfrage der Fax-Eingang noch nicht bestätigt werden, die Bearbeitungszeit beträgt angeblich 2 - 4 Wochen.
Hat vielleicht jemand einschlägige Erfahrungen gemacht? Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf Rückerstattung der doppelt bezahlten Gebühren? Soll ich mich eventl. gleich an einen Rechtsanwalt wenden? Schon mal vielen Dank für hoffentlich viele Antworten.

Dazu kann ich keine Erfahrungen beisteuern, wäre aber interessiert, ob die GEZ tatsächlich zurückzahlt.

Viel Erfolg - Barbara Natzschka


Guten Abend lixi,

einerseits ist es leider so,dass Dummheit bestraft wird (nur die abGEZockt freut sich in dem Falle) andererseits ist es aber so, dass du tatsächlich einen gesetzlichen Rückzahlungsanspruch gegen die abGEZockt hast - für die vergangenen 3 Jahre, als der gestzlichen Gewährungsfrist.
Auf der anderen Seite könnte man - und das wäre das was ich tun würde - bei der abGEZockt den Gesamtbetrag seit 1993 wegen ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 I BGB :„Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Die Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund säter wegfällt…“)
Die reguläre Verjährungsfrist für Ungerechtfertigte Bereicherung beträgt 30 Jahre.
Ich rate dir also, ggf. im Wege der Beratungshilfe (Antrag beim AG auf Formblatt)dich von einem Anwalt deines Vertrauens in der Sache beraten zu lassen, der dann auch den vorgerichtlihcen Schriftwechsel mit der abGEZockt führen würde. Den Antrag kann aber auch der von dir ausgesuchte Anwalt für dich stellen.

Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah

Guten Abend,
ich würde jeden Schriftverkehr mit der GEZ per Einschreiben mit Rückschein vornehmen (Beweislast liegt beim Teilnehmer).

Beide bestehende Teilnehmernummern angeben und auf eine wohlwollende Überprüfung der Sachlage hinarbeiten.
Ob die GEZ aus Kulanz eine Rückerstattung über 3 Jahre vornimmt - kann ich nicht beantworten.
Glaube aber schon, dass sich die GEZ auf eine 3-Jahres-Frist berufen kann.
Ausnahme: Eheschließung und anschließende Löschung eines Teilnehmerkontos eines Ehepartners.

MfG

Hallo,
ich würde mir rechtlichen Beistand holen!
LG