Hallo Wer-Weis-Was-Teilnehmer,
Ich beschäftige mit momentan mit dem folgeden hypothetischen Fall: die Diplom-Übersetzerin Frau K. war Ende 2007 und 2008 insgesamt 13 Monate in einem Übersetzungsbüro fest angestellt. Aus unteschiedlichen Gründen war Frau K. mit ihrer Firma nicht zufrieden und entschied, zum 31. Dezember 2008 zu kündigen, mit einer Abmachung mit ihrem Arbeitgeber, dass sie weiterhin für ihn arbeiten würde, aber auf freiberuflicher Basis.
Anders als erwartet hat Frau K. wenige Aufträge von ihrem ehemaligen Arbeitgeber bekommen. Am 27.01.09 hat Frau K. sich arbeitslos gemeldet, mit der Absicht, Gründungszuschuss zu beantragen und somit etwas Zeit zu gewinnen, bis sie wieder ein ausreichendes Aufkommen an Aufträgen von neuen Kunden bekommen würde. Ein Paar Wochen später hat Frau K. Arbeitslosengeld beantragt und gleichzeitig sich wegen des Gründungsausschusses informiert und den 01.04.09 als Stichdatum genannt, ab dem Frau K. sich dann selbständig machen würde – dieses Stichdatum wurde vom Berater in der Agentur für Arbeit verlangt.
Am 24.03.09 bekam Frau K. den Bewilligungsbescheid für das Arbeitslosengeld. Am 26.03.09 bekam Frau K. einen Aufhebungsbescheid mit dem folgenden Inhalt:
„die Entscheidung über die Bewilligung von Arbeitslosengeld gem. § 117 SGB III wird ab 01.04.2009 aufgehoben. Grund: Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit“
Das hat Frau K. anfangs irritiert, aber dann dachte sie, das sollte der normale Verlauf sein, wenn man Gründungszuschuss beantragt. Frau K. dachte sich damals auch, die Beantragung vom ALG wäre umsonst gewesen, sie hätte gleich direkt GZ beantragen sollen.
Aus privaten Gründen war Frau K. nicht in der Lage die Unterlagen (Business-Plan, Rentabilitätsplan, etc) zeitnah abzugeben. Aus Sorgen hat Frau K. per E-mail die AA wegen Fristen befragt. Diese Antwort von einer Mitarbeiterin der AA hat Frau K. am 15.04.09 bekommen:
„es gibt keine konkrete Abgabefrist. Allerdings erhalten Sie keine Zahlungen, solange der Antrag nicht vollständig vorliegt.“
Ende Mai hat Frau K. mit Hilfe ihres Steuerberaters einen Business-Plan, Rentabilitätsvorschau und Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan erstellt und bei der AA abgegeben. Am 16. Juni bekam Frau K. von der AA einen Ablehungsbescheid des GZ. Im Bescheid steht gar nicht klar, warum ihr Antrag abgelehnt wurde. Frau K. hat die AA angerufen und der Mitarbeiter meinte, Frau K. hätte Anspruch auf GZ nur wenn Frau K. ALG bezogen hätte. Frau K. wurde aber im Februar 09 informiert, dass die Voraussetzung wäre, 1 Tag arbeitslos gemeldet gewesen zu sein, was Frau K. erfüllt hat.
Frau K. ist überzeugt, dass sie schlecht von den Mitarbeitern in der AA informiert wurde. Frau K. würde sogar wagen zu sagen, dass die AA nicht wirklich berät sondern lediglich das beantwortet, was gefragt wird - zum Nachteil der Leistungsbezieher.
Nun wird Frau K. einen Widerspruch schreiben. Aus strategischem Standpunkt aber weiss Frau K. nicht genau, wie sie argumentieren soll. Und ob es überhaupt eine Chance besteht, dass Frau K. es schafft?
Hat jemand schon von einem ähnlichen Fall gehört oder Erfahrung damit gehabt? Ich wäre für Beiträge in Bezug auf diesen hypothetischen Fall sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Marcos Zattar