Hallo zusammen,
sagen wir jemand ist seit längerer Zeit Erwerbungunfahig (behindert) und bekommt daher seine erwerbsunfähigen Rente. Der jenige hatte bis vor kurzem noch einen 300 € job (ohne körperliche Belastung) und wurde nun entlassen.
Durch diesen Job konnte die Person ihren Lebensunterhalt für sich und ihr Kind gerade decken.(Lebensmittel 200€) Da die Person nun entlassen wurde und keine Aussichten auf einen ähnlichen minijob hat, ist er/sie nun sehr verzweifelt.
Sagen wir die Person lebt nun noch zusammen mit ihrem volljährigen Kind, welches studiert und schüler-bafög erhält. Die oben genannte Person würde als noch zusätzlich zu ihrer erwerbsunfähigen-rente Kindergeld bekommen. (das Kind studiert, hat einen 400 € job und erhält, da es zuhause wohnt 212 € bafög)(besucht eine private bildungseinrichtung, welche zw. 300-400 € im Monat kostet, und vom kind selbst vollständig übernommen wird)
Nun zu meiner frage:
Hat die Erwerbsunfähige Person nun Anspruch auf Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt? und werden die einnahmen des kindes von dieser Person, bei der berechnung des anspruches mit berechnet?
danke & ein schönes wochenende!