Anspruch auf Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterh

Hallo zusammen,

sagen wir jemand ist seit längerer Zeit Erwerbungunfahig (behindert) und bekommt daher seine erwerbsunfähigen Rente. Der jenige hatte bis vor kurzem noch einen 300 € job (ohne körperliche Belastung) und wurde nun entlassen.

Durch diesen Job konnte die Person ihren Lebensunterhalt für sich und ihr Kind gerade decken.(Lebensmittel 200€) Da die Person nun entlassen wurde und keine Aussichten auf einen ähnlichen minijob hat, ist er/sie nun sehr verzweifelt.

Sagen wir die Person lebt nun noch zusammen mit ihrem volljährigen Kind, welches studiert und schüler-bafög erhält. Die oben genannte Person würde als noch zusätzlich zu ihrer erwerbsunfähigen-rente Kindergeld bekommen. (das Kind studiert, hat einen 400 € job und erhält, da es zuhause wohnt 212 € bafög)(besucht eine private bildungseinrichtung, welche zw. 300-400 € im Monat kostet, und vom kind selbst vollständig übernommen wird)

Nun zu meiner frage:

Hat die Erwerbsunfähige Person nun Anspruch auf Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt? und werden die einnahmen des kindes von dieser Person, bei der berechnung des anspruches mit berechnet?

danke & ein schönes wochenende! :smile:

Hi,
Anspruch auf Grundsicherung könnte nur bestehen, wenn eine dauerhafte, volle Erwerbsminderung vorliegt. Ansonsten könnte Anspruch auf Sozialhilfe bestehen. Das Einkommen des volljährigen Kindes wird bei Grusi nicht mit berücksichtigt. Allerdings wird nur die Hälfte der Miete anerkannt, weil die andere Hälfte das Kind tragen muss. Ob das Kindergeld als Einkommen der Mutter angerechnet wird, hängt davon ab, ob das Kind das KG für seinen Lebensunterhalt benötigt und ob das KG auch tatsächlich an das Kind weitergegeben wird.

Die Person sollte einfach mal einen Antrag auf SH bzw. Grusi stellen, dann wird man ihr schon sagen, ob Anspruch besteht.

Gruß,
Nelly