Anspruch auf günstigeren Reisepreis?

Hallo,

angenommen, jemand hat am 06.07.2010 eine Reise bei einem Reiseveranstalter im Internet gebucht, für 610 €.
Nicht einmal 72 Stunden später ist haargenau das gleiche Angebot (gleicher Abflug, gleiches Hotel, gleiches Datum etc) für 482 € bzw auch 520 € online.

Hat die Person dann Anspruch auf den günstigeren Reisepreis, bzw. könnte man etwas am Preis nachträglich machen?

ODER ist es möglich die Reise zu stornieren und neu zu buchen (Reiserücktrittsversicherung vorhanden)?

angenommen, jemand hat am 06.07.2010 eine Reise bei einem
Reiseveranstalter im Internet gebucht, für 610 €.

Damit wurde ein vertrag geschlossen. Dieser ist einzuhalten.

Hat die Person dann Anspruch auf den günstigeren Reisepreis,

Wieso ? Wenn der Preis nachträglich gestiegen wäre, wäre die Person dann bereit gewesen die Differenz nachzuzahlen ?

bzw. könnte man etwas am Preis nachträglich machen?

Darüber kann man mit dem Anbieter reden, einen Anspruch gibt es nicht.

ODER ist es möglich die Reise zu stornieren und neu zu buchen

Stornogebühren ?

(Reiserücktrittsversicherung vorhanden)?

Der Rücktrittsgrund „Reise ist billiger geworden“ ist wohl kaum versichert. Es ist sinnvoll, sich die Verträge, die man abschließt (hier ist die Reiserücktrittsversicherung gemeint) durchzulesen, damit man weiß wofür oder wogegen man sich versichert hat.

Hallo Nordlicht,

(hier ist die Reiserücktrittsversicherung gemeint)

warum diese Einschränkung?

GvC

Hi!

Hat die Person dann Anspruch auf den günstigeren Reisepreis,

Nein.

bzw. könnte man etwas am Preis nachträglich machen?

Wenn es der Anbieter der Reise mitmacht: ja, sonst: nein.

ODER ist es möglich die Reise zu stornieren und neu zu buchen
(Reiserücktrittsversicherung vorhanden)?

Natürlich, allerdings dürften Stornokosten entstehen, die den Preisvorteil mehr als zunichte machen, denn eine „Reise ist anderswo billiger“-Klausel wird wohl in keiner Reiserücktrittsversicherung zu einem kostenlosen Storno führen können …

Grüße,
Tomh

Dass es so eine Klausel nicht gibt, ist mir klar, ich hab mir die Bedingungen auch durchgelesen.
Dass eine V. vorhanden ist, schrieb ich nur als Zusatzinfo dazu.

Allerdings ist es nicht so, dass die Reise „anderswo“ billiger ist, sondern beim gleichen Reiseveranstalter, zu den gleichen Konditionen, zum gleichen Zeitpunkt, etc.

Trotzdem Danke für die Nachricht.

Vielleicht kann man ja auf Kulanz hoffen. (Ich weiß nur, dass zB Holidaycheck sowas möglich macht.)

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Dass es so eine Klausel nicht gibt, ist mir klar, ich hab mir
die Bedingungen auch durchgelesen.
Dass eine V. vorhanden ist, schrieb ich nur als Zusatzinfo
dazu.

Allerdings ist es nicht so, dass die Reise „anderswo“ billiger
ist, sondern beim gleichen Reiseveranstalter, zu den gleichen
Konditionen, zum gleichen Zeitpunkt, etc.

Es ist völlig normal, daß Flüge an verschiedenen Wochentagen unterschiedlich viel kosten. Auch an gleichen Wochentagen gelten nicht immer die gleichen Preise, z.B. wegen Feiertagen und Ferien. Insofern wüßte ich nicht, was a) da zu beschweren gibt und b) wieso es da eine Erstattung oder sonst eine Vergütung geben sollte.

Gruß
C.

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