Anspruch auf Hartz 4 trotz Hausbesitz

Hallo miteinander,

meine Mum, knapp 60 Jahre - 40 Jahre lang gearbeitet hat nun Angst ins Hartz 4 zu rutschen. Laut Arbeitsamt sei auch kein Geld mehr da, sie weiterhin in einer „Auffangfirma“ zu beschäftigen ( sprich sie war 3 Jahre in einer Firma tätig, die vom AA unterstützt wurde).

Ihr Mann ist Hausbesitzer, war er bereits vor der Ehe. Hat nun meine Mutter Anspruch auf ALG II ? ODer stimmt es was die Ämter sagen, das sie mit einem HAus keinerlei Ansprüche auf Hilfe hat ? ( NAch 40 Jahren ohne Arbeitslosigkeit !!)

Danke euch im voraus

Gruß Herbie53

Es geht nach dem Einkommen aller in einer Bedarfsgemeinschaft. Wenn er Hausbesitzer ist aber kein Einkommen hat könnte es klappen.

Gruß
Andi

Wenn sie in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war, hat sie zunächst einen Anspruch auf ALG I. Das mal vorweg. Das ist eine Versicherungsleistung, die man sich erarbeitet.

ALG II ist eine reine Sozialhilfe-Leistung die völlig losgelöst ist von jedem erarbeiteten Anspruch. Es steht jedem ZU, dessen gesamte Bedarfgemeinschaft sich nicht selbst ausreichend ernähren kann. Eine Ehe ist nunmal eine Bedarfsgemeinschft! Verdient Ihr „Ernährer“ genug, dann bekommt sie natürlich keine Almosen vom Staat dazu. Haben beide so wenig, dass ihre Einkommem zusammen unter dem dem Bedarfssatz liegen (Ist leider von Ort zu Ort verschieden, wegen der unterschiedlichen MIetspiegel) dann bekommt sie selbstverständlich bis zum Eintritt der Altersrente vom Amt den Rest zum Arbeitslosenegled II Anteil aufstockend gezahlt. Dabei ist der Hausbesitz Nebesache. Wenn die Hauskosten die ortsüblichen Mieten übersteigen, ja, dann bekommt sie nichts, wenn sie nicht umziehen wollen in eine kostengünstigere Wohnung. Ist das Haus aber abbezahlt und die Kosten somit gleich hoch oder niedriger wie die gängigen Mietobergrenzen für Deinen Ort, dann kann die Arge keinen Auszug verlangen, selbst wenn sie aufstockend Arbeitslosengeld II zahlen muß. Ob sie muss hängt davon ab, ob das Einkommen/Vermögen reicht oder nicht.
Beim Vermögen sind für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft 150 Euro pro Lebenjahr frei. Selbstverständlich zählen beide Eheleute als Bedarfsgemeinschaft! Hat einer genug muss er den anderen mit versorgen. Das ist in Familien nunmal so üblich.

hallo Herbie53,

habe so direkt keine antwort habe aber was im netz gefunden.
zitat:
anspruch auf ALG II (Hartz IV) kann jeder geltend machen der als „erwerbsfähiger Hilfesuchender“ gilt! Man muss halt dem allgemeinen Arbeitsmarkt für mind. 3 Stunden täglich zur Verfügung stehen und auch die durch das zuständige Amt vermittelten Arbeitsangebote/Arbeitsgelegenheiten annehmen!

Natürlich darf man selbstgenutztes Wohneigentum haben, es genießt hier sogar den besonderen Schutz. Einzige Vorraussetzung, es muss angemessen sein! Siehe dazu auch

http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/ange…

Leider ist der Begriff „ANGEMESSEN“ nicht über eine gesetztliche Regelung deffiniert!

hoffe es hilft euch weiter
mfg
matze

Lieben Dank für die schnelle Antwort ! Der Mann meiner Mutter ist seit 2 Jahren Rentner - ich weiß nicht wie dies angerechnet wird.

Gruß Herbie53

Dann kommt es auf die Höhe der Rente an. Grundsicherung nach Mietkosten pro Person ist 390 Euro (oÄ). Wenn er eine Rente von

Lieben Dank für die schnelle Antwort.

Das muss meine Mutter mal prüfen, wie bei ihr der Mietspiegel liegt.
Einkommen gibt es Form der Rente vom Mann meiner Mutter. Wie hoch diese ist weiß ich nicht. Das Einkommen meiner Mutter ist nicht besonders hoch. Angerechnet werden ja auch die letzten 3 Jahre. Hier hat sie bereits - um einer Arbeitslosigkeit zu entgehen- in einer Firma gearbeitet, bei der das AA einen Teil des Verdienstes übernimmt. Dies kann aus Kostengründen vom AA nun nicht mehr übernommen werden. Sprich für das AA wird es nun günstiger, meine Mutter ins ALG II abzuschieben, und diese Unterstützung aber abzulehnen.

Gruß Herbie53

Hallo miteinander,

meine Mum, knapp 60 Jahre - 40 Jahre lang gearbeitet hat nun
Angst ins Hartz 4 zu rutschen. Laut Arbeitsamt sei auch kein
Geld mehr da, sie weiterhin in einer „Auffangfirma“ zu
beschäftigen ( sprich sie war 3 Jahre in einer Firma tätig,
die vom AA unterstützt wurde).

Ihr Mann ist Hausbesitzer, war er bereits vor der Ehe. Hat nun
meine Mutter Anspruch auf ALG II ? ODer stimmt es was die
Ämter sagen, das sie mit einem HAus keinerlei Ansprüche auf
Hilfe hat ? ( NAch 40 Jahren ohne Arbeitslosigkeit !!)

Danke euch im voraus

Gruß Herbie5§

Les mal hier. Punkt 3.4. Sollte zumindest ein paar Fragen beantworten

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-A…

hy, ja und nein,es kommt darauf an. hat der mann einkommen, kann er seine frau ernähren, wie groß ist das grundstück, wir groß ist die wohnfläche vom haus, wer wohnt noch mit im haus. eine richtlinie ist, für 2 personen 130 m2 wohnfläche, je weitere person 20 m2, grundstücksgröße hängt von dem wohnort ab, ob stadt oder auf dem land, dann spielt auch noch eine rolle ob das haus schuldenfrei ist. so einfach, wie sich das amt denkt, ist es nicht. sie soll sich ja nicht einschüchtern lassen. auch das alter spielt eine rolle, es gibt schon etliche pos. gerichturteile, wenn eine ablehnung, dann rate ich zur klage

Es hängt u.a. davon ab, wie groß / luxeriös das Haus ist.

Aber der Reihe nach:

Ob sie überhaupt Hartz IV bekommt, hängt von den Einkommensverhältnissen der Bedarfsgeminschaft (das sind alle, die im Haus leben (und keinen eigenen Hausstand haben)) ab. Wenn also ihr Mann zuviel verdient, dann war es das schon.

Ansonsten gibt es ja Anrechnungssätze für das Vermögen, das jeder Hartzer haben darf. Wenn ich mich recht erinnere, waren das 750 € je Lebensjahr. Aber den Satz wollten die sogar noch erhöhen.

Ich kenne Hausbesitzer, die bekommen sogar „Wohngeld“ (bei denen heißt es dann Lastenausgleich).

Also als erstes Einkommen des Ehemannes prüfen, mit Tabelle vergleichen (gibt es genügende im Netz).

Viel Erfolg.

Lieber Herbie, Du hast eine falsche Sicht auf die Dinge.

WEIL deine Mutter im Arbeitsmarkt nicht mehr anders unterzubringen war, hat die Arbeitsagentur einem Arbeitgeber Lohnerleichterung angeboten, damit sie Deine Mutter bloß nehmen. Dann ist sie nämlich weg vom Arbeitsmarkt, statistisch also nicht arbeitslos und das freut Frau Merkel.

Es gibt aber feste Sätze wieviel da wielange gezahlt wird. Ich schätze es war EGZ, (Eingliederungszuschuss), den gibt es maximal 70%, maximal 24 Monate, kann aber auch weniger und kürzer vereinbart sein. - Die Agentur hat also doch schon ziemlich viel Geld in deine Mutter investiert!

Nach 2 Jahren sollte die Mama so gut eingarbeitet sein, dass die Zahlung wegen Minderleistung entfällt, der Arbeitgeber darf ihr aber nun nicht kündigen, sondern muss sie mindestens noch 1 jahr lang weiterbeschäftigen, sonst muss er der Argentur den Einarbeitungszuschuss zurückzahlen. So steht es im Gesetz.

Vermutlich ist dieses 3. Jahr jetzt rum und vermutlich hat der Arbeitgeber jetzt keinen Bock mehr, wo er selber 100% Lohnkosten weiter zahlen soll…

Die Agentur schiebt hier niemanden ab, sondern der ehemalige Arbeitgeber! Die Agentur hat deine Mutter doch mindestens 2 Jahre lang gefördert! Von Steuergeldern, weil sie es allein nicht hingekriegt hat! Und wenn der Anspruch ALG I ausgeschöpft ist gibt es eben immer noch HartzIV wenn sie sich selbst nicht versorgen kann.
Wieso meckerst Du darüber, dass es so ein soziales System gibt !?

Es gibt Gesetze darüber wann ein Mensch wieviel Arbeitslosengeld bekommt. Zunächst gibt es ja Arbeitslosgengeld I (60% vom Durchschnittslohn der letzten 3 Monate für 6-12 Monate, wenn man mindestens 12 Monate beschäftigt war) Sind bei Deiner Ma die Zeiten gesetzlich abgelaufen, hat sie ALLES und jede Möglichkeit (auch EGZ) ausgeschöpft.
Danach folgt HartzIV oder Arbeitslosengeld II wie es richtig heißt. Das ist doch alles völlig korrekt.

Erkundige Dich bitte nach den Mietobergerenzen für Deine Stadt. Schau,e ob die Warmmiete oder die Hauskosten, die deine Ma und Ihr Partner bezahlen unterhalb dieser Mietobergrenzen + Heizkostengrenzen für 2 Personen liegen. Ist das der Fall und haben sie weniger Vermögen als ca. 20.000 Euro (das Auto darf nicht mehr als ca. 6-7.000 Euro wert sein, sonst kann es dem Vermögen hinzugerechnet werden) dann bekommen beide zusammen den Teil von der Arge, der der Warmiete + Heizkosten + 646€ Regelleistung -(minus)Rente beträgt.

also Beispiel:

Wenn die Wohnung z.B. 400 Euro kostet, die Heizkosten 70 Euro betragen und die Rente des Ehemannes 900 Euro, dann rechnet man 400+70+646-900= 216 Euro, die die Arge auf Antrag noch zubezahlen würde, damit Deine Mutter und ihr Partner den Mindestbedarf zum Leben haben. Von einem eventuellen Zuverdienst bleiben 100 Euro und vom Rest nochmal 20% anrechnungsfrei.
So sind die Gesetze. (SGBII)

Sollte der Mann deiner Mutter sogar Mieteinahmen haben, sind diese dem Einkommen natürlich hinzuzurechnen. Dann dürfte es wohl kein HartzIV geben, als Ehemann ist er nämlich verpflichtet für den Unterhalt Deiner Mutter aufzukommen, wenn er kann!

Gruß Gwenhyfar

beim Hartz IV ist es leider egal wie lange man gearbeitet hat.hier ist es so entweder man hat anspruch oder nicht. Nur weil man ein Haus hat bedeutet das nicht, das man keinen Anspruch hat. Der Anspruch muss berechnet werden und das Haus zählt zum Vermögen! Ist das Haus zu groß oder das Grundstück zu groß und wertvoll, wird das Hartz IV abgelehnt! Es besteht ja die „Möglichkeit“ ein Teil des Grundstückes zu verkaufen oder einen Teil des Hauses zur Untervermietung zu nutzen. Klingt hart, jedoch sieht das Gesetz es so vor. Ist das Haus jedoch angemessen, so werden die Betriebskosten als Ausgaben anerkannt, wie bei einem normalen Mieter auch und dann besteht evtl. auch Anspruch!

auch der jenige, der ein Haus sein eigentum nennt, kann unter umständen alg II beziehen. vorrausgesetzt er wohnt auch selbts darin. aber es müssen vielerlei aspekte berücksichtigt werden.
hat der ehemann denn eigenes einkommen und wenn ja wieviel. wie groß ist das haus? kann möglicherweise untervermietet werden. ist sonstiges vermögen vorhanden?

Hallo,
als Hausbesitzer verliert man keinesfalls automatisch einen SGB II-Anspruch. Ein angemessenes Haus fällt unter das sogenannte „Schonvermögen“, die ARGE prüft Haus- und Grundstücksgröße sowie den Verkehrswert und entscheidet dann. Ich glaub, für eine Person sind hier bis zu 105 qm Wohnfläche angemessen.
Dann hängt die Übernahme der laufenden Kosten von den monatlichen Ausgaben ab, die dürfen dauerhaft nicht über dem Wert einer angemessenen Miete für eine Person liegen. Tilungsbeträge werden nicht übernommen, Zinsen sind möglich. Die Ausgaben müssen belegt werden.
Bis zur endgültigen Entscheidung über den Einsatz von Vermögen kann darlehensweise gezahlt werden.
Erstmal müßte Muttern aber doch Anspruch auf ALG I haben.

Hallo Gwenhyfar

danke für die schnelle und ehrliche Antwort. Wenn auch sehr kritisch. Vielleicht hat sich das ganze auch etwas schmarotzerisch angehört. Das ist meine Mutter wahrlich nicht. Sie würde lieber 10 Stunden arbeiten gehen,als ALG II zu beziehen. Aber sie steht kurz vor der Rente sprich für den deutschen Arbeitsmarkt, leider nicht mehr vermittelbar, bzw. nur sehr schwer. Sie bedauert es, das sie in der Firma nun nicht mehr arbeiten kann. Sie hat sich ja auch schon weiter beworben, nur um diesen Staatsleistungen zu entgehen. Sie gehört nicht zu den Hartz 4 Empfängern, die dem Staat nur auf der Tasche liegen wollen!

Sie war und ist einfach auch nur der Meinung, das sie bis zur Rente ( in einem Jahr), den Anspruch nach 40 Jahren ohne Arbeitslosigkeit haben könnte. Mehr nicht. Und ich bin halt auch der Meinung das man das Recht hat sich zu erkundigen und sich nicht alles gleich von den Ämtern gefallen lassen muss. Ich denke, verurteilen muss man die Menschen, die keine Lust haben zu arbeiten und jahrelang dem Staat auf der Tasche liegen.

Gruß Herbie53

Hallo,

ich bitte um Entschuldigung, dass ich nicht eher geantwortet habe, aber ich hatte mich in Urlaub abgemeldet, warum dennoch Anfragen an mich weitergeleitet wurden verstehe ich nicht.

Ich bitte daher um eine kurze Rückmeldung, ob eine Beantwortung der Frage noch gewünscht wird. Da die Beantwortung ein wenig kompliziert ist wollte ich erst anfragen, ob sie noch notwendig ist. Sollte dem so sein erde ch gerne etwas dazu schreiben.

Gruß Nele123

Jawohl, ich stimme Dir in jedem Punkt Deiner letzten Beitrages zu Herbie. Es ist absolut KEINE Schande mit 60Jahren HartzIV zu kassieren!" denn genau dafÜR ist es u.A: geschaffen worden!!! Nicht für die Sozialschmarotzer.

Gruß Gwenhyfar

Hallo!

Besteht eigentlich Anspruch auf Arbeitslosengeld I?
Vielleicht könnte dann auch noch ein Lastenzuschuss beim Wohnungsförderungsamt beantragt werden!

Gruß
Ilo

Hallo,

so pauschal wie die ARGE das sagt ist es mit Sicherheit nicht.
Jeder Einzelfall muss geprüft werden.
Das hängt u. a. vom Einkommen des Mannes ab.
Mietkosten fallen in der selbstgenutzten Immobilie z. B. nicht an.
Aberr das ist ein spezieller Fall, den ich mit den vorliegenden Informationen nicht beantworten kann. #

Grüsse
Frank