Lieber Herbie, Du hast eine falsche Sicht auf die Dinge.
WEIL deine Mutter im Arbeitsmarkt nicht mehr anders unterzubringen war, hat die Arbeitsagentur einem Arbeitgeber Lohnerleichterung angeboten, damit sie Deine Mutter bloß nehmen. Dann ist sie nämlich weg vom Arbeitsmarkt, statistisch also nicht arbeitslos und das freut Frau Merkel.
Es gibt aber feste Sätze wieviel da wielange gezahlt wird. Ich schätze es war EGZ, (Eingliederungszuschuss), den gibt es maximal 70%, maximal 24 Monate, kann aber auch weniger und kürzer vereinbart sein. - Die Agentur hat also doch schon ziemlich viel Geld in deine Mutter investiert!
Nach 2 Jahren sollte die Mama so gut eingarbeitet sein, dass die Zahlung wegen Minderleistung entfällt, der Arbeitgeber darf ihr aber nun nicht kündigen, sondern muss sie mindestens noch 1 jahr lang weiterbeschäftigen, sonst muss er der Argentur den Einarbeitungszuschuss zurückzahlen. So steht es im Gesetz.
Vermutlich ist dieses 3. Jahr jetzt rum und vermutlich hat der Arbeitgeber jetzt keinen Bock mehr, wo er selber 100% Lohnkosten weiter zahlen soll…
Die Agentur schiebt hier niemanden ab, sondern der ehemalige Arbeitgeber! Die Agentur hat deine Mutter doch mindestens 2 Jahre lang gefördert! Von Steuergeldern, weil sie es allein nicht hingekriegt hat! Und wenn der Anspruch ALG I ausgeschöpft ist gibt es eben immer noch HartzIV wenn sie sich selbst nicht versorgen kann.
Wieso meckerst Du darüber, dass es so ein soziales System gibt !?
Es gibt Gesetze darüber wann ein Mensch wieviel Arbeitslosengeld bekommt. Zunächst gibt es ja Arbeitslosgengeld I (60% vom Durchschnittslohn der letzten 3 Monate für 6-12 Monate, wenn man mindestens 12 Monate beschäftigt war) Sind bei Deiner Ma die Zeiten gesetzlich abgelaufen, hat sie ALLES und jede Möglichkeit (auch EGZ) ausgeschöpft.
Danach folgt HartzIV oder Arbeitslosengeld II wie es richtig heißt. Das ist doch alles völlig korrekt.
Erkundige Dich bitte nach den Mietobergerenzen für Deine Stadt. Schau,e ob die Warmmiete oder die Hauskosten, die deine Ma und Ihr Partner bezahlen unterhalb dieser Mietobergrenzen + Heizkostengrenzen für 2 Personen liegen. Ist das der Fall und haben sie weniger Vermögen als ca. 20.000 Euro (das Auto darf nicht mehr als ca. 6-7.000 Euro wert sein, sonst kann es dem Vermögen hinzugerechnet werden) dann bekommen beide zusammen den Teil von der Arge, der der Warmiete + Heizkosten + 646€ Regelleistung -(minus)Rente beträgt.
also Beispiel:
Wenn die Wohnung z.B. 400 Euro kostet, die Heizkosten 70 Euro betragen und die Rente des Ehemannes 900 Euro, dann rechnet man 400+70+646-900= 216 Euro, die die Arge auf Antrag noch zubezahlen würde, damit Deine Mutter und ihr Partner den Mindestbedarf zum Leben haben. Von einem eventuellen Zuverdienst bleiben 100 Euro und vom Rest nochmal 20% anrechnungsfrei.
So sind die Gesetze. (SGBII)
Sollte der Mann deiner Mutter sogar Mieteinahmen haben, sind diese dem Einkommen natürlich hinzuzurechnen. Dann dürfte es wohl kein HartzIV geben, als Ehemann ist er nämlich verpflichtet für den Unterhalt Deiner Mutter aufzukommen, wenn er kann!
Gruß Gwenhyfar