Anspruch auf Hartz 4 trotz Hausbesitz

Hallo miteinander,

meine Mum knapp 60 hat Angst ins Hartz 4 zu rutschen. Meine Frage an euch. Sie hat erst kürzlich geheiratet. Ihr Mann ist Hauseigentümer, sprich er war es auch vor der Heirat. Nun hat meine Mutter Bedenken, das sie aus diesem Grund kein Hartz 4 bekommt.

Der Hammer an der Geschichte ist zudem; sie war über´s Arbeitsamt seit 3 Jahren bei einer Firma tätig, sprich das Arbeitsamt übernahm einen Teil des Verdienstes. Meine Mutter wollte noch bis zur Rente weiterarbeiten.Kommentar vom AA: tut uns leid, wir haben kein Geld mehr sie weiter arbeiten zu lassen !!! Nur so am Rande …

Weiß jemand Bescheid, ob meine Mutter Anspruch auf Hartz 4 hat ??

Danke Euch im voraus Gruß Herbie53

Keine Ahnung von dieser Materie,

Gruß

Hallo Herbie

Kann ich dir leider nicht beantworten. Ist leider nicht mein Thema.
Tut mir Leid. Weiterhin alles Gute!

hallo Herbie53,
leider kann ich Ihnen in diesem Punkt nicht wirklich weiterhelfen, da mir die Hartz 4 - Regelungen nicht so genau bekannt sind. Allerdings - Haus oder nicht, in einer Ehe gilt eigentlich eine gegenseitige Unterhaltspflicht. Es könnte möglicherweise schon deswegen keine Unterstützung geben.

Viele Grüße

Eckhard Wolpert

Ich hab echt keine Ahnung
Gruß

Durch die Heirat Ihrer Mutter ensteht im Sinne der Sozialgesetze eine Bedarfsgemeinschaft.
D.h. jede Person in dieser Bedarfsgemeinschaft schuldet allen anderen Personen in dieser Bedarfsgemeinschaft mit den gesamten Einkünften und Bezügen und dem Vermögen Unterhalt.

Da der Ehemann Ihrer Mutter Hauseigentümer ist und darüber hinaus sicherlich weitere Einkünfte und Bezüge hat, kann es sein, dass er den Unterhalt für Ihre Mutter zahlen kann.
Dann hat Ihre Mutter keinen Anspruch auf Harz4.

Das was ich aus den unbeholfenen Worten Ihres zweiten Absatzes herauslese ist anscheinend die Aufstockung vom Arbeitsamt wegen zu geringem Verdienst.
Wenn das so ist, dann
sind Ihre Worte „das Arbeitsamt übernahm einen Teil des Verdienstes“ sachlich falsch
und dann kann die Begündung vom Arbeitsamt so wie Sie es wörtlich schreiben haben nicht sein.

Wegen dem Einkünften und Bezügen und dem Vermögen des Ehemannes Ihrer Mutter kann es sein, dass die bisher gezahlte Aufstockung vom Arbeitsamt wegfällt.

Sollte meine Vermutung wegen der Aufstockung nicht richtig sein, den Sachverhalt bitte sachlich richtig, mit den richtigen Worten (Fachausdrücken von der Arbeitsagentur) und verständlich darstellen!

Sorry, das ist eher eine juristische Frage.
Dazu kann ich nichts sagen.