Anspruch auf Harzt 4 bei Eigentumswohnung?

Hallo,

hat jemand der eine Eigentumswohnung besitzt, diese auch selbst nutzt anspruch auf Harzt 4? Auch wenn die Wohnung komplett abbezahlt ist?

Susanne

Auch hallo.

hat jemand der eine Eigentumswohnung besitzt, diese auch
selbst nutzt Anspruch auf Hartz 4? Auch wenn die Wohnung
komplett abbezahlt ist?

Ja, solange das Amt keine Miete (bis zu einer bestimmten Höhe) für die Wohnung zahlen muss.
Ob der Anspruch allerdings bewilligt oder die Wohnung aus anderen Gründen veräussert werden muss, steht auf einem anderen Blatt.

HTH
mfg M.L.

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Hallo Susanne,

hat jemand der eine Eigentumswohnung besitzt, diese auch
selbst nutzt anspruch auf Harzt 4? Auch wenn die Wohnung
komplett abbezahlt ist?

Ja. Harzt4 bedeutet, dass deine Wohnkosten in einem angemessenen Maß übernommen werden. Bei einem Mieter ist es die Warmmiete. Bei jemand mit Wohneigentum ist es der Zins, nicht die Tilgung. Wenn dein Wohneigentum abgezahlt ist, um so besser. Der Knackpunkt ist die Angemessenheit.
Als Wohneigentümer wird dir mehr Wohnraum zugebilligt, denn als Mieter.
Aber wenn du eine 2Millionen-Villa besitzt, muss du die erst mal verhöckern.

Gruß
Cisco