Anspruch auf Haushalts- bzw. Familienhilfe?

Hallo,

ich weiß nicht so recht, ob meine Frage hier richtig ist, aber das Board schien mir mal das Geeignetste zu sein. Also, konstuieren wir mal folgenden Fall:

In einer Familie mit zwei Kindern (vielleicht so 2 und 6 Jahre) ist die Mutter schwer psychisch krank. Sie bezieht bereits EU-Rente. Ihr Zustand hätte sich in den letzten Monaten so verschlimmert, dass sie ihren Haushalt plus Kinder nicht mehr wirklich schafft. Der Ehemann könnte aus beruflichen Gründen kaum helfen.

Gerne hätte die Mutter nun eine Hilfe für den Haushalt, damit sie sich nur noch um die Kinder kümmern muss. Diese besuchen schon einen Ganztageskindergarten bzw. eine Hort. Eine Herausnahme der Kinder aus der ansonsten völlig intakten Familie käme nicht in Frage.

Die Krankenkasse würde die Hauhaltshilfe ablehnen mit der Begründung, dass es sich nicht um eine akute, sondern um eine chronische Erkrankung handelt und für diesen Fall sei keine Hilfe vorgesehen.

Die bayerische Landesstiftung kommt nicht in Frage, weil dafür das Familieneinkommen nicht über dem Sozialhilfesatz liegen dürfte. Und wir unterstellen mal, dass es drüber liegt.

Das Jugendamt bietet zwar eine sozialpädagogische Famileinhilfe an, aber da geht es wohl mehr um Konfliktsituationen bzw. Erziehungsprobleme, was wir hier mal nicht annehemen.

Ärzte und Therapeuten würden die Hauhaltshilfe befürworten, da wir mal davon ausgehen, dass die Mutter von der Leistungsfähigkeit einer normalen Person vielleicht noch 10 % besitzt.

Wir unterstellen hier mal, dass die private Anstellung einer Putzfrau o.ä. aus finanziellen Gründen nicht möglich wäre.

Wohin könnte sich die Familie noch wenden?

Viele Grüße, vielen Dank & schönes Wochenende sagt

Felicia

Hallo Felicia,
mir sind Fälle wie der geschilderte in Baden-Württemberg bekannt, wo das Jugendamt sehr wohl auch ohne „Konflikte“ eine sozialpädagogische Hilfe bei schwerer psychischer Erkrankung der Mutter gewährt. Inwieweit diese allerdings bei höherem Einkommen teilweise oder ganz selber finanziert werden müßten, kann ich nicht sagen.
Bei der beschriebenen Restleistungsfähigkeit von 10% finde ich aber, dass eine Kinderbetreuung auch bei Entlastung von den hauswirtschaftlichen Tätigkeiten zur Überforderung geriete.
Viele Grüße nach Bayern

Hallo,

eine sozialpädagogische Familienhilfe des Jugendamtes ist NICHT dazu da, zu kochen, putzen oder die Wäsche zu waschen.
Eine studierte Diplom-Sozialpädagogin wäre eine teure Haushaltshilfe!

Wenn die Kinder im Haushalt nicht mehr ausreichend versorgt werden können, käme vielleicht eine Pflegefamilie in Betracht.

Und warum kann der Ehemann nicht kürzer treten???

Man nehme die Sache mal andersrum:
Ehemann schwerst depressiv, kann weder arbeiten gehen noch Kinder und Haushalt versorgen.
JEDER würde hier laut nach der Mutter/Ehefrau schreien, warum dieses Karriereweib und Rabenmutter weiterhin Vollzeit arbeitet und sich nicht um Kinder, Haushalt und Ehemann kümmert.

Viele Grüße
miamei

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