Hallo
Erstens deckt sie mit 400 Euro Erwerbseinkommen nicht den eigenen Regelsatz.
Ihr Regelsatz beträgt 351,- Euro, sie hat 400 Euro Einkommen auf der Hand… würde
sagen ,das deckt, ne? 
Der eigene Regelsatz ist ja 350 + Warmmiete incl. Nebenkosten
Du meinst sicher ihren „Bedarf“. Denn Ihr Regelsatz ist der, den alle anderen auch haben - die (festgelegten) 351 Euro. Das andere sind ihre (individuellen) „Kosten der Unterkunft“, die mit dem „Regelsatz“ nichts zu tun haben.Ihr „Bedarf“ setzt sich aus beidem zusammen…und das meintest du aber wohl auch. Und mit 400 Euro deckt sie ihren Regelsatz, aber nicht ihren Bedarf (da es für die KdU nicht reichen würde).
…und von den 400 Eur werden nur 240 als Einkommen angerechnet.
Bei der Wohngeldberechnung ? Weiss ich nicht. Würde mich aber wundern.
Zweitens kann es gut möglich sein, dass ein Sachbearbeiter ihr
nicht schriftlich darlegen könnte, warum er sie aus der
Erwerbstätigkeit rausnehmen würde etc., aber sowas wird dem
Hilfesuchenden im Allgemeinen auch nicht schriftlich
dargelegt.
Nicht? Dann wären das also nur mündliche Sachen, die keinerlei „Bindung“ für den Betroffenen haben.Das hiesse, der Sachbearbeiter „ordnet“ an, dass jemand seinen Job aufgibt… aber das macht er nur mündlich, demzufolge also auch ohne eine schriftliche Rechtsfolgebelehrung, ohne einen rechtsgültigen Hinweis auf die mögliche Sanktionen gemäß Paragraph xyz (demnach also auch ohne Konsequenzen für die Leute, wenn sie seinem Wunsch nicht entsprechen…)…und nur auf seinen verbalen „Wunsch“ hin geben Leute ihre Erwerbstätigkeit auf? Und legen auch keinen Wert darauf, schriftliche Bescheide einzufordern, oder mal beim Vorgesetzten nachzufragen,oder beim Kundentelefon der BA… ? Tja, was soll man dazu sagen…
Es passiert einfach immer wieder, ob sinnvoll oder nicht. Es gibt etliche, die 3- 4-mal das gleiche Bewerbungstraining machen müssen, warum auch immer.
Auch Bewerbungstrainingskurse sind Maßnahmen, die im Rahmen einer schriftlichen EGV festzuhalten sind, zusammen mit einer Erläuterung des „Integrationsziels“ dieser Maßnahmen. Ansonsten sind sie schon allein formell unzulässig. Wer das 3-4mal mitmacht und immer noch nicht den Weg zu einer Beratungsstelle oder einem Anwalt geschafft hat…nun ja,auch hier: Was soll man sagen…
Und dass dafür 400-Euro-Jobs aufgegeben werden sollen, passiert auch
immer wieder. Auch in letzter Zeit habe ich sogar von in Vollzeit tätigen Leuten in einer Bedarfsgemeinschaft gehört, die ihren Job für eine Trainingsmaßnahme aufgeben sollen.
Selbe wie oben. Schriftliche Begründung, auf welcher rechtlichen Basis und mit welchem Ziel das passieren soll, Rechtsfolgebelehrung, Sanktionshinweise? „Mündlich“ irrelevant.
Ich denke zwar, dass die betreffenden Sachbearbeiter da auf
keinen Fall durchsetzen könnten, wenn der Betreffende sich
wehrt, aber das ist trotzdem aufwändig und lästig.
Für seine Rechte mal den Ar…m hochzukriegen ist vermutlich aber auch nicht lästiger, als zum 4.Mal in der selben Maßnahme zu hocken. 
Wäre ja auch sinnlos und widerspräche komplett seiner Aufgabe.
Wer sagt denn, dass alles sinnvoll ist, was auf der Welt so
geschieht.
Damit meinte ich auch eher: Die Sachbearbeiter hecheln wie die Irren hinterher, ihre Kunden auf Biegen und Brechen so zahlreich wie möglich in egal-welche-Hauptsache-irgendeine Erwerbstätigkeit reinzukriegen, weil das ihre eigene „Erfolgsquote“ bei der Arbeit bestimmt und sie danach auch beurteilt werden (SB-Zeitverträge…)- da würde sich ein Sachbearbeiter ins eigene Fleisch schneiden, wenn er Erwerbstätige „nur so“ aus dem Lohnbezug herausholt.
Was von Alg-2-Empfänger so verlangt wird, gehört allerdings zu dem :Sinnlosesten, wovon ich öfters so höre.
Na, da haben wir doch noch immer unseren gemeinsamen Nenner ! *lach*
Lieben Gruß