Anspruch auf Hilfe?

hallo!
eine Frage die mich seit langem beschäftigt, da ich mich aber null mit dem Thema auskenne stelle ich sie euch:

Frau A. ist Hausfrau und hat einen Minijob in dem sie 400 Euro im monat verdient, sie ist 20 Jahre alt und wohnt bei Herrn B.
Nun ist die Situation so- dass Frau A. (aus welchen gründen auch immer) nicht mehr bei Herr B. wohnen kann, Aufgrund der familiären Situation kann sie aber auch nicht zu ihren Eltern ziehen. So möchte sie eine eigene Wohnung beziehen, ist ja aber mit 400 Euro wohl nicht möglich.

Welche Hilfen darf Frau A. in Anspruch nehmen? Hat sie einen Anspruch auf Hilfen?

Hallo

hier dürfte wohl nur aufstockendes HartzIV in Frage kommen, wegen der Wohnung un dem anderen Kladeradatsch unbedingt sich auf dem Amt „vorher“ schlau machen und sich entsprechende Genehmigungen schriftlich einholen…

Wallflower

Hallo

hier dürfte wohl nur aufstockendes HartzIV in Frage kommen, …

Aber auch mal prüfen, wieviel Wohngeld möglich wäre.

Wohngeld + diese 400,- wäre wahrscheinlich weniger als Alg 2, hat ziemlich viele Vorteile gegenüber HartzIV.

Mit HartzIV kann es ihr schlimmstenfalls passieren, dass sie ihren 400-Euro-Job aufgeben soll, um einen schwachsinnigen Lehrgang machen zu können. Allerdings könnte sie dann immer noch versuchen, auf Wohngeld umzusteigen.

MfG

Hallo

Mit HartzIV kann es ihr schlimmstenfalls passieren, dass sie
ihren 400-Euro-Job aufgeben soll, um einen schwachsinnigen
Lehrgang machen zu können.

könnte es kommen. Wenn die Person noch keine Ausbildung hat und man sie zur Ausbildung „pressen“ wird. Dann landet man in einer bürokratischen Mühle, wo einer die KDU bezahlt und der andere den Lebensunterhalt. Das ging voriges Jahr einige mal durchs Fersehen: Fazit: HartzIV ist problemloser.

Ob man mit 400€s Einkommen schon Anspruch auf Wohngeld hat, wage ich mal zu bezweifeln.Was ist eigentlich mit Elternunterhalt??

Allerdings könnte sie dann immer
noch versuchen, auf Wohngeld umzusteigen.

MfG

LG

Hallo

Ja,hat sie.Sollte sich aber, wenn möglich, erstmal bei einer Beratungsstelle kundig machen,wenn sie sich noch gar nicht „auskennt“ (oder sich auch zur Behörde begleiten lassen, damit sie auch die „richtigen“ Fragen und möglichen Anträge stellt). Kleine Info vorweg: siehe Ratgeber Goldene Regeln http://forum.hartz.info/ratgeber-f3/goldene-regeln-f…

Wohngeld ist keine Leistung zum laufenden Lebensunterhalt, sondern ein Mietkostenzuschuss. Soweit ich weiss, kann man Wohngeld nur bekommen, wenn man seine Lebenshaltungskosten anderweitig aufbringen kann und muss deshalb ein Mindesteinkommen nachweisen als Voraussetzung. Bitte selber mal googlen - ich glaube, das Einkommen muss von der Höhe her mindestens den Regelsatz (z.Zt.351.-) plus Kaltmiete und Nebenkosten decken, damit man Wohngeld beantragen kann. Da lägen 400 Euro Verdienst unter dem Mindesteinkommen , und Wohngeld fiele als Möglichkeit weg.-

Wenn sie 400 Euro Erwerbseinkommen hat (also damit ihren eigenen Regelsatz deckt), würde ihr kein ALG2-Sachbearbeiter schriftlich darlegen können, warum er sie denn aus dieser regelsatzdeckenden Erwerbstätigkeit „herausnehmen und in einen Lehrgang stecken“ will. Wäre ja auch sinnlos und widerspräche komplett seiner Aufgabe. Maßnahmen wie Kurse dienen der Qualifizierung bzw. Wiedereingliederung. Zusätzlich qualifizieren könnte er sie, wenn überhaupt, nur innerhalb des 400Euro-Jobs oder außerhalb ihrer 400Euro- Job- Arbeitszeiten… und Wiedereingliederung ist nicht erforderlich, da sie bereits einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Die bestehende Beschäftigung geht vor solche Maßnahmen (außer, die Qualifizierung/ Maßnahme würde ihr am Ende einen höherbezahlten Job garantieren). Sie würde aber verpflichtet werden, sich weiterhin um besser bezahlte Stellen zu bewerben und würde ggf. auch solche Stellenangebote vom Amt bekommnen. Solange sie Erwerbseinkommen hat,kommt auch kein 1 Euro-Job in Frage.-
Warum sie bei Wohngeld plus Einkommen=weniger als ALG2 (also UNTER dem Existenzminimum) „ziemlich viele Vorteile“ haben sollte, ist schwer nachzuvollziehen… zumal sie derzeit nicht krankenversichert ist, oder ? Wie soll das geregelt werden,wenn nicht über die ARGE ? (Das Wohngeldamt krankenversichert nicht).

Sie war bereits vorher von den Eltern ausgezogen und müsste auch nicht dorthin zurück. Sie kann sich zuerst an ihre örtliche Sozialverwaltung/ Sozialamt wenden, dort beraten lassen und für’s Erste Hilfe beantragen (Krankenversicherung ansprechen). Ggf. auch gleich beim Wohnungsamt als wohnungssuchend in die Liste aufnehmen lassen (günstigere Sozialwohnung). Bis ggf. ein ALG2-Antrag bearbeitet ist, muss ihr die Sozialverwaltung ggf. helfen (kann später behördenintern verrechnet werden).
Alle Anträge als abgegeben bestätigen lassen…auch wenn noch Unterlagen fehlen, muss ein Antrag angenommen werden.) Sich beim ALG2-Amt erkundigen, welche Wohnungsgröße/Miete vor Ort für ALG2 als angemessene Unterkunftskosten gelten,damit sie gezielt eine solche Wohnung suchen kann.

Gruß

Krankenversicherung
Hallo

Mindesteinkommen nachweisen als Voraussetzung. … ich glaube, das Einkommen muss von der Höhe her mindestens den Regelsatz (z.Zt.351.-) plus Kaltmiete und Nebenkosten decken, damit man Wohngeld beantragen kann.

Das stimmt nicht, bitte hier http://www.umwelt-online.de/PDFBR/2008/0968_2D08.pdf unter 15.01 nachlesen.

Wenn sie 400 Euro Erwerbseinkommen hat (also damit ihren eigenen Regelsatz deckt), würde ihr kein ALG2-Sachbearbeiter schriftlich darlegen können, warum er sie denn aus dieser regelsatzdeckenden Erwerbstätigkeit „herausnehmen und in einen Lehrgang stecken“ will.

Erstens deckt sie mit 400 Euro Erwerbseinkommen nicht den eigenen Regelsatz. Der eigene Regelsatz ist ja 350 + Warmmiete incl. Nebenkosten, und von den 400 Eur werden nur 240 als Einkommen angerechnet.

Zweitens kann es gut möglich sein, dass ein Sachbearbeiter ihr nicht schriftlich darlegen könnte, warum er sie aus der Erwerbstätigkeit rausnehmen würde etc., aber sowas wird dem Hilfesuchenden im Allgemeinen auch nicht schriftlich dargelegt. Es passiert einfach immer wieder, ob sinnvoll oder nicht. Es gibt etliche, die 3- 4-mal das gleiche Bewerbungstraining machen müssen, warum auch immer. Und dass dafür 400-Euro-Jobs aufgegeben werden sollen, passiert auch immer wieder. Auch in letzter Zeit habe ich sogar von in Vollzeit tätigen Leuten in einer Bedarfsgemeinschaft gehört, die ihren Job für eine Trainingsmaßnahme aufgeben sollen.

Ich denke zwar, dass die betreffenden Sachbearbeiter da auf keinen Fall durchsetzen könnten, wenn der Betreffende sich wehrt, aber das ist trotzdem aufwändig und lästig.

Wäre ja auch sinnlos und widerspräche komplett seiner Aufgabe.

Wer sagt denn, dass alles sinnvoll ist, was auf der Welt so geschieht. Was von Alg-2-Empfänger so verlangt wird, gehört allerdings zu dem Sinnlosesten, wovon ich öfters so höre.

Warum sie bei Wohngeld plus Einkommen=weniger als ALG2 (also UNTER dem Existenzminimum)…

Je nach Wohnung kann das Wohngeld fast die komplette Miete betragen.

zumal sie derzeit nicht krankenversichert ist

Das ist allerdings wahr, das habe ich vergessen.

Viele Grüße

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Hallo

Erstens deckt sie mit 400 Euro Erwerbseinkommen nicht den eigenen Regelsatz.

Ihr Regelsatz beträgt 351,- Euro, sie hat 400 Euro Einkommen auf der Hand… würde
sagen ,das deckt, ne? :smile:

Der eigene Regelsatz ist ja 350 + Warmmiete incl. Nebenkosten

Du meinst sicher ihren „Bedarf“. Denn Ihr Regelsatz ist der, den alle anderen auch haben - die (festgelegten) 351 Euro. Das andere sind ihre (individuellen) „Kosten der Unterkunft“, die mit dem „Regelsatz“ nichts zu tun haben.Ihr „Bedarf“ setzt sich aus beidem zusammen…und das meintest du aber wohl auch. Und mit 400 Euro deckt sie ihren Regelsatz, aber nicht ihren Bedarf (da es für die KdU nicht reichen würde).

…und von den 400 Eur werden nur 240 als Einkommen angerechnet.

Bei der Wohngeldberechnung ? Weiss ich nicht. Würde mich aber wundern.

Zweitens kann es gut möglich sein, dass ein Sachbearbeiter ihr
nicht schriftlich darlegen könnte, warum er sie aus der
Erwerbstätigkeit rausnehmen würde etc., aber sowas wird dem
Hilfesuchenden im Allgemeinen auch nicht schriftlich
dargelegt.

Nicht? Dann wären das also nur mündliche Sachen, die keinerlei „Bindung“ für den Betroffenen haben.Das hiesse, der Sachbearbeiter „ordnet“ an, dass jemand seinen Job aufgibt… aber das macht er nur mündlich, demzufolge also auch ohne eine schriftliche Rechtsfolgebelehrung, ohne einen rechtsgültigen Hinweis auf die mögliche Sanktionen gemäß Paragraph xyz (demnach also auch ohne Konsequenzen für die Leute, wenn sie seinem Wunsch nicht entsprechen…)…und nur auf seinen verbalen „Wunsch“ hin geben Leute ihre Erwerbstätigkeit auf? Und legen auch keinen Wert darauf, schriftliche Bescheide einzufordern, oder mal beim Vorgesetzten nachzufragen,oder beim Kundentelefon der BA… ? Tja, was soll man dazu sagen…

Es passiert einfach immer wieder, ob sinnvoll oder nicht. Es gibt etliche, die 3- 4-mal das gleiche Bewerbungstraining machen müssen, warum auch immer.

Auch Bewerbungstrainingskurse sind Maßnahmen, die im Rahmen einer schriftlichen EGV festzuhalten sind, zusammen mit einer Erläuterung des „Integrationsziels“ dieser Maßnahmen. Ansonsten sind sie schon allein formell unzulässig. Wer das 3-4mal mitmacht und immer noch nicht den Weg zu einer Beratungsstelle oder einem Anwalt geschafft hat…nun ja,auch hier: Was soll man sagen…

Und dass dafür 400-Euro-Jobs aufgegeben werden sollen, passiert auch
immer wieder. Auch in letzter Zeit habe ich sogar von in Vollzeit tätigen Leuten in einer Bedarfsgemeinschaft gehört, die ihren Job für eine Trainingsmaßnahme aufgeben sollen.

Selbe wie oben. Schriftliche Begründung, auf welcher rechtlichen Basis und mit welchem Ziel das passieren soll, Rechtsfolgebelehrung, Sanktionshinweise? „Mündlich“ irrelevant.

Ich denke zwar, dass die betreffenden Sachbearbeiter da auf
keinen Fall durchsetzen könnten, wenn der Betreffende sich
wehrt, aber das ist trotzdem aufwändig und lästig.

Für seine Rechte mal den Ar…m hochzukriegen ist vermutlich aber auch nicht lästiger, als zum 4.Mal in der selben Maßnahme zu hocken. :wink:

Wäre ja auch sinnlos und widerspräche komplett seiner Aufgabe.
Wer sagt denn, dass alles sinnvoll ist, was auf der Welt so
geschieht.

Damit meinte ich auch eher: Die Sachbearbeiter hecheln wie die Irren hinterher, ihre Kunden auf Biegen und Brechen so zahlreich wie möglich in egal-welche-Hauptsache-irgendeine Erwerbstätigkeit reinzukriegen, weil das ihre eigene „Erfolgsquote“ bei der Arbeit bestimmt und sie danach auch beurteilt werden (SB-Zeitverträge…)- da würde sich ein Sachbearbeiter ins eigene Fleisch schneiden, wenn er Erwerbstätige „nur so“ aus dem Lohnbezug herausholt.

Was von Alg-2-Empfänger so verlangt wird, gehört allerdings zu dem :Sinnlosesten, wovon ich öfters so höre.

Na, da haben wir doch noch immer unseren gemeinsamen Nenner ! *lach*

Lieben Gruß

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Hallo

Der eigene Regelsatz ist ja 350 + Warmmiete incl. Nebenkosten

Du meinst sicher ihren „Bedarf“.

Na gut, ich meinte hier den Bedarf. Ich dachte ja eher daran, ob die Arge noch was zuzahlen muss.

…und von den 400 Eur werden nur 240 als Einkommen angerechnet.

Bei der Wohngeldberechnung ?

Nein, bei der Arge-Berechnung. Insofern würden noch 90,- Euro zum Regelsatz dazugezahlt werden, wenn man jetzt mal die KdU völlig außer acht lässt.

aber sowas wird dem Hilfesuchenden im Allgemeinen auch nicht schriftlich dargelegt.

Nicht? Dann wären das also nur mündliche Sachen, …

Nein, natürlich kriegt der Hilfesuchende was Schriftliches, aber eben keine überzeugende Begründung. Die Begründung könnte lauten: Die Vermittelbarkeit in eine Ganztagsstelle erhöhen, aber ich würde nicht sagen, dass damit die Sinnhaftigkeit der Maßnahme wirklich erschöpfend dargelegt wäre.

Das hiesse, der Sachbearbeiter „ordnet“ an, dass jemand seinen Job aufgibt…

Das kann durchaus passieren. Wenn der Hilfesuchende eine Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreiben will, dann wird sie angeordnet oder kann angeordnet werden.

Wer das 3-4mal mitmacht und immer noch nicht den Weg zu einer Beratungsstelle oder einem Anwalt geschafft hat…nun ja,auch hier: Was soll man sagen…

Manche wissen nicht, dass es Beratungsstellen gibt. Es gibt ja auch nicht mehr viele. Um seine Rechte durchzusetzen muss man auch wissen wie. Für manche scheint das wirklich schwierig zu sein.

Na, da haben wir doch noch immer unseren gemeinsamen Nenner !
*lach*

*mitlach*

Lieben Gruß

Auch so!

Kankenversicherung ist sie im mom noch bei den eltern,
aber gut, danke für eure Hilfe, sie soll sich einen Termin machen :smile: