Anspruch auf Inhalte von Forenbeiträgen

Hallo,
mich würde Interessieren, ob die Administration eines öffentlichen Forums Beiträge und deren Inhalte weiterhin verwenden darf, nachdem der jeweilige Autor des Beitrags bereits aus diesem Forum gelöscht wurde, wenn eindeutig in den Forenregeln steht, dass Beiträge und Inhalte nach Löschung des Accounts bestehen bleiben. Mir geht es ausschließlich um die Bilder. Hoffe auf Antworten.

Hallo,

da der Nutzer offenbar zugestimmt hat,„dass Beiträge und Inhalte nach Löschung des Accounts bestehen bleiben“, dürfen diese auch weiterhin im Forum stehen bleiben.

Außerhalb dieses Bereichs haben die Forenbesitzer keinerlei Nutzungsrechte.

Gruß!

Horst

P.S.: Man könnte natürlich die Nutzungsrechte im Nachhinein widerrufen und die Löschung verlangen.

Hallo,

P.S.: Man könnte natürlich die Nutzungsrechte im Nachhinein
widerrufen und die Löschung verlangen.

Ach? Imho hat man beim Eintritt ins Forum doch einen Vertrag über die Nutzungsrechte abgeschlossen. Warum sollte man nun einfach hinterher ‚Ätschbätsch, gilt nicht mehr‘ sagen können?
Gruß
loderunner (ianal)

Hi,

P.S.: Man könnte natürlich die Nutzungsrechte im Nachhinein
widerrufen und die Löschung verlangen.

Ach? Imho hat man beim Eintritt ins Forum doch einen Vertrag
über die Nutzungsrechte abgeschlossen. Warum sollte man nun
einfach hinterher ‚Ätschbätsch, gilt nicht mehr‘ sagen können?

das könnte von der Art des eingeräumten Nutzungsrecht abhängen. Wenn dies z.B. an eine bestehende Mitgliedschaft gekoppelt ist, würde das Nutzungsrecht nach dem Ausscheiden des Mitglieds auch wegfallen.

Gruß

Christian

Hi,

mich würde Interessieren, ob die Administration eines
öffentlichen Forums Beiträge und deren Inhalte weiterhin
verwenden darf, nachdem der jeweilige Autor des Beitrags
bereits aus diesem Forum gelöscht wurde, wenn eindeutig in den
Forenregeln steht, dass Beiträge und Inhalte nach Löschung des
Accounts bestehen bleiben.

Zu dem schon geschriebenen hier ein Link zu einem Videocast, der das ganze recht nett veranschaulicht:
http://www.law-vodcast.de/loschungspflichten-im-inte…

Gruß

Christian

Hallo,

P.S.: Man könnte natürlich die Nutzungsrechte im Nachhinein
widerrufen und die Löschung verlangen.

Ach? Imho hat man beim Eintritt ins Forum doch einen Vertrag
über die Nutzungsrechte abgeschlossen. Warum sollte man nun
einfach hinterher ‚Ätschbätsch, gilt nicht mehr‘ sagen können?

das könnte von der Art des eingeräumten Nutzungsrecht
abhängen. Wenn dies z.B. an eine bestehende Mitgliedschaft
gekoppelt ist, würde das Nutzungsrecht nach dem Ausscheiden
des Mitglieds auch wegfallen.

Dann muss man es auch nicht erst widerrufen, oder?

Ich kann mir allerdings auch kein Forum vorstellen, das so vorgeht. Hier bei www heißt es z.B.:
„Der/die Nutzer/-in erklärt sich damit einverstanden, dass von ihm/ihr übermittelte Inhalte gespeichert und im Rahmen des Dienstes auf eigenen oder fremden Websites unter einer anderen Domain-Adresse oder auf anderen elektronischen oder nicht elektronischen Medien verfügbar gemacht werden.“
Ist dadurch die Nutzungserlaubnis auf die Zeit der Mitgliedschaft begrenzt?
Gruß
loderunner (ianal)

Hi,

P.S.: Man könnte natürlich die Nutzungsrechte im Nachhinein
widerrufen und die Löschung verlangen.

Ach? Imho hat man beim Eintritt ins Forum doch einen Vertrag
über die Nutzungsrechte abgeschlossen. Warum sollte man nun
einfach hinterher ‚Ätschbätsch, gilt nicht mehr‘ sagen können?

das könnte von der Art des eingeräumten Nutzungsrecht
abhängen. Wenn dies z.B. an eine bestehende Mitgliedschaft
gekoppelt ist, würde das Nutzungsrecht nach dem Ausscheiden
des Mitglieds auch wegfallen.

Dann muss man es auch nicht erst widerrufen, oder?

In solch einem Fall wohl nicht.

Ich kann mir allerdings auch kein Forum vorstellen, das so
vorgeht. Hier bei www heißt es z.B.:
„Der/die Nutzer/-in erklärt sich damit einverstanden, dass von
ihm/ihr übermittelte Inhalte gespeichert und im Rahmen des
Dienstes auf eigenen oder fremden Websites unter einer anderen
Domain-Adresse oder auf anderen elektronischen oder nicht
elektronischen Medien verfügbar gemacht werden.“
Ist dadurch die Nutzungserlaubnis auf die Zeit der
Mitgliedschaft begrenzt?

Wohl nicht.

Wobei ich noch einen gewissen Unterschied zwischen „Inhalten“ und „Bilder“ sehen würde.

Bei Bildern könnte man ja, schlau wie man ist, diese auf eigenem Webspace parken und nur verlinken. Dann hätte man weiterhin Kontrolle über die Bilder.
Nur so mal nebenbei erwähnt.

Gruß

Christian