Anspruch auf Jubiläums-Gratifikation

Geehrte Gemeinde,

ein Arbeitnehmer hat einen Arbeitsvertrag seit dem 01.12.2001.
Nun hat er zum 30.11.2011 seinen Arbeitsvertrag gekündigt.

Hat der AN Anspruch auf die in der Firma seit vielen Jahren übliche 10-Jahres-Gratifikation?

Der Arbeitgeber sagt Nein, da die 10 Jahre nicht voll wären (?!).
Diese Argumentation kommt dem AN etwas spanisch vor…

Es nicht darum, das ggf. gerichtlich einzufordern, aber Argumentationshilfe - evtl. mit dem passenden § - wären dem AN hilfreich.

Mit freundlichen Grüßen,
Markus

Geehrte Gemeinde,

ein Arbeitnehmer hat einen Arbeitsvertrag seit dem 01.12.2001.
Nun hat er zum 30.11.2011 seinen Arbeitsvertrag gekündigt.

Hat der AN Anspruch auf die in der Firma seit vielen Jahren
übliche 10-Jahres-Gratifikation?

Kann sein, Kann nicht sein. Kommt auf die Umstände des Einzelfalls und die Art der Anspruchsgrundlage (TV, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag, „betriebliche Übung“ oder was auch immer) an.

Der Arbeitgeber sagt Nein, da die 10 Jahre nicht voll wären
(?!).
Diese Argumentation kommt dem AN etwas spanisch vor…

Kann sein, Kann nicht sein. Kommt auf die Umstände des Einzelfalls und die Art der Anspruchsgrundlage (TV, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag, „betriebliche Übung“ oder was auch immer).
Es kann zB eine „Bindungsfrist“ Vorraussetzung sein, die über den 10-Jahres-Zeitraum hinausreicht, vereinbart sein.

Es nicht darum, das ggf. gerichtlich einzufordern, aber
Argumentationshilfe - evtl. mit dem passenden § - wären dem AN
hilfreich.

Ob es überhaupt anzuwendende §§ - und wenn ja welche - gibt, ergibt sich aus der Antwort auf o.a.
Sowas kann idR nur ein Fachmensch (=Anwalt) vor Ort seriös prüfen, der alle notwendigen Unterlagen zur einsicht hat.

Mit freundlichen Grüßen,
Markus

&Tschüß
Wolfgang

Sowas kann idR nur ein Fachmensch (=Anwalt) vor Ort seriös prüfen (…)

Danke Wolfgang,

aber ich lege dem AN nahe er solle dem AG vorschlagen, das ihm „zustehende“ Geld einem sozialen Zweck zu spenden.

Freundliche Grüße,
Markus