Anspruch auf KfW-Förderung durchsetzbar?

Sehr geehrte Experte/in,

nehmen wir an, ein Ehepaar mit ausreichend Bonität und Eigenkapital beantragt bei einer Bank ein langfristiges Immobiliendarlehen für den Kauf und die Sanierung eines Hauses. Dazu wird zusätzlich ein KfW-Förderdarlehen für KfW-Effizienzhaus 70 (nach
Programm 151 mit 10% Tilgungszuschuss) beantragt. Dass der Standard KfW-Effizienzhaus 70 nach der Sanierung erreicht wird, ist bereits vom zugelassenen Energieberater schriftlich auf dem KfW-Formular bestätigt (liegt der Bank vor).

Nun sagt die érste Bank, dass sie dieses KfW-Programm nur für Neubauten „begleiten“ will - was m.E. Quatsch ist, da dieses Programm siehe hier:
http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmu…
nur für Sanierungen ausgelegt ist.

Die nächste Bank bringt die Ausrede, es gäbe einen erhöhten Aufwand wegen des Tilgungszuschusses und sie wolle dieses Programm nicht „begleiten“.

Gibt es einen definierten Rechtsanspruch darauf, dass eine Bank - ganz egal ob Hausbank oder eine andere - das KfW-Darlehen gleich welchen Programms an die KfW „durchleitet“; auch wenn sie dafür ggf. eine Grundschuld oder eine Gebühr verlangen will/kann/darf???

Der Verwaltungs"aufwand" ist ein Formular mit sage und schreiben DREI (3) Seiten…

Die Zwickmühle z.B. ist die: Die Hausbank leitet den KfW-Antrag sicher durch, bietet aber für
den großen Restbetrag der Finanzierung nur Zinsfestschreibungen mit 5 bis 12 Jahren (kommt
nicht in Frage!); die anderen Banken bieten 20 bis 25 Jahre Festzins und wollen aber das KfW-Darlehen nicht „begleiten“…

Welche Möglichkeiten sehen Sie, den berechtigten Anspruch auf die Förderung durchzusetzen?

Kann das Darlehen auch direkt bei der KfW beantragt werden?
Grundschuldeintrag ist generell möglich!
Oder welche Banken leiten den KfW-Antrag ohne große Hindernisse bürkratischer Art durch?
(Bearbeitungsgebühr und/oder Grundschuld sind kein Hindernis!)

Vielen Dank und Grüße
Heinz

Werter Anfragende/r

eigentlich beschreiben Sie konkret das Problem, was EIGENTLICH keines sein dürfte, aber GÄNGIGE PRAXIS der Banken ist.
Da die durchleitenden Banken von der KFW in Mithaftung des Darlehens genommen werden, kommt es zu den besagten Argumenten.

Sooo, nun zum Eigentlichen:
Sie sollten versuchen, sich die Argumente der Bank/en SCHRIFTLICH geben zu lassen.
Konkret damit haben Sie dann die Möglichkeit, DIREKT an die KFW heran zu treten.

Nach meiner Erfahrung dürfte es sich bei den Banken allerdings wohl NICHT um eine Sparkasse oder Volks/Raiffeisenbank handeln. Das wäre dann NEU.

Übrigens, falls die Bank/en mit einer „zu hohen“ oder zu „schwachen“ Bonität argumentieren sollten, besteht die Möglichkeit, eine Haftungsfreistellung bei der KFW zu beantragen.

Erfahrungsgemäß sollten Darlehensnehmer sich IMMER vor dem Bankgespräch ein SCHRIFTLICHES Angebot von der KFW besorgen. Konkret damit sollte dann die Bank aufgesucht werden. Argumente, wie Sie vortragen, gibt es dann in den aller seltesten Fällen.

Dennoch, nehmen Sie bitte SOFORT mit der KFW Kontakt auf und besorgen Sie sich die Ablehnungen oder verlangten Abänderungen der Darlehensvoraussetzungen. Nur so werden Sie damit weiter kommen. Es sei denn, Sie wechseln zu einer der o.g. Banken.

Einen Rechtsanspruch haben Sie darauf NICHT!

Noch etwas, KFW-Mittel stehen nicht „forlaufend“ zur Verfügung. Sobald der Fördertopf, zumindest für das laufende Jahr, erschöpft ist, gibt es auch KEINE MEHR!!! Sie laufen demnach Gefahr, zumindest durch die unsägliche Verzögerung, für dieses Jahr KEINE mehr bekommen zu können!!!
Konkret das wissen die Banken. Es ist demnanch EILE geboten!!!

Bei weiteren Fragen einfach nochmal melden.

Hallo,

Sie können keine Bank zwingen, für Sie ein KfW-Darlehen zu beantragen.

Banken, die KfW-Mittel wegen des Aufwands für den Tilgungszuschuss ablehnen, sind oftmals bereit, die Mittel zu beantragen, wenn Sie schriftlich auf den Tilgungszuschuss verzichten.

Sie sollten Ihr Glück bei einem unabhängigen Finanzierungsvermittler versuchen.

Hallo Heinz,
die Sache ist tatsächlich etwas verzwickt.

Grundsätzlich sind Banken/Sparkassen nicht „gesetzlich“ verpflichtet, KfW-Darlehen durchzuleiten. Sie können allerdings von der KfW „sanft ermahnt werden“. Wenn eine Bank grundsätzlich eine Anbindung an die KfW hat, aber bestimmte Förderprogramme scheinbar systematisch blockiert, also ihren eigenen Kunden den Zugang dazu verweigert, hilft oft (nicht immer) eine Beschwerde bei der KfW über diese Bank.

Das mit dem „nur für Neubau“ ist vielleicht nur ein Mißverständnis. Sie schreiben „KfW 70 Haus“. Damit asoziiert „jeder“ erst einmal das KfW-Programm Energieeffizent Bauen und nicht Energieeffizient Sanieren. Allerdings sollte dieses Mißverständis spätens nach 1 Minute geklärt sein.

Darlehen können nicht direkt bei der KfW beantragt werden (jedenfalls nicht die Programme für Wohnen/Sanieren). Nur KfW-Darlehen (losgelöst von der Restfinanzierung) bieten nur wenige Banken und Bausparkassen an (und sie reissen sich nicht wirklich darum). Hier in Schleswig-Holstein sieht das aufgrund einer Besonderheit ganz anders aus (da springt das Land ein).

Das Programm 151 ist bei Banken/Sparkassen unbeliebt, weil gegenüber der KfW entsprechende Verwendungsnachweise geführt werden müssen (ist ein Mehraufwand gegenüber anderen Programmen).

Bei den Zinsbindung von 20 oder mehr Jahren haben Sie ggf. Angebote von Versicherungsgesellschaften (da diese in diesen Zinsbindung derzeit allgemein sehr gute Konditionen habne). Die Versicherer leiten grundsätzlich keine KfW-Darlehen durch. Wenn die Angebote von vermittlern stammen, beinhalten sie ind der Regel eine Durchelitung der KfW-Darlehen über eine bestimmte Baussparkasse (aber auch nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen).

Wenn Sie mögen, können Sie mir Ihre Zahlen/Daten per Mail schicken und ich schaue, was ich für Sie tun kann. Wir haben diverse Kontakte zu Banken, Bausparkassen und Landesförderinstituten, die alle KfW-Programme (ggf. auch allein für sich) abwickeln.

Meine Mail-Adresse lautet: [email protected]

Grüsse aus dem Norden nach ?
Olaf Varlemann

Hallo Heinz,

nach meinem Wissen gibt es keinen Anspruch gegenüber einer Bank, den Antrag auf KfW-Fördermittel stellen zu lassen, da es für die Bank einen Aufwand bedeutet, den sie nicht bezahlt bekommt. Zudem hätte die Bank meist ganz gern den ganzen Kuchen, der bei einer Ablehnung vielleicht dabei herausspringt. Ich würde das auf die zwischenmenschlich-nette Art versuchen mit dem Angebot, eine Vergütung dafür zu zahlen. Ein Anruf bei der KfW direkt wäre auch möglich. Viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben wünscht

S. Melle-Rönn

Schade…

Doch Verzicht auf den Tilgungszuschuss kommt nicht in Frage - es geht immerhin um fast 10.000 Euro!

Warum auch? Der Tilgungszuschuss kommt doch von der KfW - nicht von der durchleitenden Bank!

Und der „Aufwand“ des 3-seitigen Antrags hält sich in Grenzen - für das Risiko kann die Bank eine Grundschuld (Bankdarlehen + KfW-Darlehen) in voller Höhe eintragen. Nachdem die KfW den Tilgungszuschuss gewährt hat, hat die Bank ja schon ihr Risiko verkleinert: In diesem Fall ist der Darlehensbetrag nach Sanierung schon um die rund 10.000 Euro kleiner.

Dieses Gezicke der Banken kann ich einfach nicht nachvollziehen; auch 2 freien Finanzieurngsberater können dies nicht.

Danke und Grüße
Heinz

Schade, dass es keinen Rechtsanspruch gibt…

Doch Verzicht auf den Tilgungszuschuss, was mir von einem „Experten“ im Forum empfohlen wurde, kommt nicht in Frage - es geht immerhin um fast 10.000 Euro!

Warum auch? Der Tilgungszuschuss kommt doch von der KfW - nicht von der durchleitenden Bank!

Und der „Aufwand“ des 3-seitigen Antrags hält sich in Grenzen - für das Risiko kann die Bank eine Grundschuld (Bankdarlehen + KfW-Darlehen) in voller Höhe eintragen. Nachdem die KfW den Tilgungszuschuss gewährt hat, hat die Bank ja schon ihr Risiko verkleinert: In diesem Fall ist der Darlehensbetrag nach Sanierung schon um die rund 10.000 Euro kleiner.

Oder sehe ich es zu einfach?

Dieses Gezicke der Banken kann ich einfach nicht nachvollziehen; auch 2 freie Finanzieurngsberater können dies nicht.

Danke und Grüße
Heinz

Ja, schade. Aber jeder Kaufmann (hier: Bank) darf sich aussuchen, welche Geschäfte er machen möchte und welche nicht. Der Aufwand besteht übrigens nicht nur in der Bearbeitung eines dreiseitigen Formulars.

Ich kann mir - ohne Detailkenntnisse des Falls - nicht vorstellen, dass es hier keine Lösung geben soll. Eventuell müssen Sie teilweise von Ihren gesetzten Vorgaben abrücken.

Statt eines Annuitätendarlehens könnte eventuell eine Bausparfinanzierung Ihren Wunsch nach langfristiger Zinsbindung erfüllen.

Hallo Heinz,

das Hauptproblem an der ganzen Vorgehensweise, liegt daran das ein Großteil der Kunden die Anfragen bei nur wenigen Banken stellen. Eine Bank wie jede andere Firma ,handelt gewinnorientiert. Eine unabhängige Beratung kann ich im Regelfall dort nicht erwarten, da Sie Ihre Bedingungen an den Kunden stellt. Einen Rechtsanpruch gibt es ebenfalls nicht.
Lösen kann man dies nur, in dem man ein unabhängiges Finanzierungsportal wählt.
Diese Portale beinhalten zum Großteil Direkt-banken, dort ist die Auswahl der Banken wesentlich höher. (ca.150-200). Auch die Beratungsleistung unterscheiden sich wesentlich in der Zielausrichtung, da die Darlehensanfragen nicht auf eine Bank fixiert sind.
Die Bankenkrise hat uns gezeigt, welch Mängel auftauchen, wenn man nicht hinterfragt. „Informationen schaden nur dem der sie nicht hat“!
Mfg Günter Draxler einfach googeln

DAnke!

Hallo zurück.

Es gibt, wenn überhaupt, nur die Möglichkeit wie schon mitgeteilt. Also, versuchen sich die Arbumente der ablehnenden Bank/en SCHRIFTLICH geben zu lassen und dann, „auf zur KFW“!
Auf den „verlorenenen Zuschuss“ würde ich auch nicht verzichten wollen!!!

Nach meiner Kenntnis wird die KFW erst aktiv bzw, DARF eine Bank anraten, wenn es Ablehnungen gibt.
Haben Sie es denn schon mal mit einer Sparkasse oder Raiffeisenbank versucht?
Sparkassen sind „öffentlich rechtliche Banken“. Insofern können die SCHLECHT ein „öffentliches“ Programm ablehnen.
Auf den Zug springen die Volks- und Raiffeisenbanken gern auf. Insofern einfach mal bei denen versuchen.

Je nach Wohnort -Bundesland- gibt es aber auch die Wohnungsbauförderämter. Auch die sind gute Ansprechpartner bzgl. der öffentlichen Förderung sowie der KFW-Förderung. Vielleicht gibt es das ja an Ihrem Wohnort oder in der Kreisverwaltung.

Übrigens: Ein Finanzierungsberater SOLLTE AUCH Kontakt zu den zuvor benannten Banken haben und NICHT NUR zu Privatbanken.
In welchem Bundesland wohnen Sie?

Gru? nach irgendwo.

Sehr geehrte Experte/in,

nehmen wir an, ein Ehepaar mit ausreichend Bonität und
Eigenkapital beantragt bei einer Bank ein langfristiges
Immobiliendarlehen für den Kauf und die Sanierung eines
Hauses. Dazu wird zusätzlich ein KfW-Förderdarlehen für
KfW-Effizienzhaus 70 (nach
Programm 151 mit 10% Tilgungszuschuss) beantragt. Dass der
Standard KfW-Effizienzhaus 70 nach der Sanierung erreicht
wird, ist bereits vom zugelassenen Energieberater schriftlich
auf dem KfW-Formular bestätigt (liegt der Bank vor).

Nun sagt die érste Bank, dass sie dieses KfW-Programm nur für
Neubauten „begleiten“ will - was m.E. Quatsch ist, da dieses
Programm siehe hier:
http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmu…
nur für Sanierungen ausgelegt ist.

Die nächste Bank bringt die Ausrede, es gäbe einen erhöhten
Aufwand wegen des Tilgungszuschusses und sie wolle dieses
Programm nicht „begleiten“.

Gibt es einen definierten Rechtsanspruch darauf, dass eine
Bank - ganz egal ob Hausbank oder eine andere - das
KfW-Darlehen gleich welchen Programms an die KfW
„durchleitet“; auch wenn sie dafür ggf. eine Grundschuld oder
eine Gebühr verlangen will/kann/darf???

Nein !! Einen Rechtsanspruch gegenüber der antragstellenden Bank gibt es nicht. (NIE) Eine direkte Beantragung schliesst die KfW ebenso aus.
Und m.E ist bei der heutigen Zinslage das KfW-Darlehn absoluter Quatsch. 1/4-jhrl. Zins-u.Tilgung, keine Sondertilgungsmögl.keit, alles Humbug aus dem letzten Jahrhundert …und noch davor…
Wenn Sie es trotzdem versuchen wollen… am problemlosesten arbeitet die ING/DiBa mit KfW-Finanzierungen … meine pers. Meinung…keine Prod.-empfehlung

Der Verwaltungs"aufwand" ist ein Formular mit sage und
schreiben DREI (3) Seiten…

Die Zwickmühle z.B. ist die: Die Hausbank leitet den
KfW-Antrag sicher durch, bietet aber für
den großen Restbetrag der Finanzierung nur
Zinsfestschreibungen mit 5 bis 12 Jahren (kommt
nicht in Frage!); die anderen Banken bieten 20 bis 25 Jahre
Festzins und wollen aber das KfW-Darlehen nicht „begleiten“…

Welche Möglichkeiten sehen Sie, den berechtigten Anspruch auf
die Förderung durchzusetzen?

Kann das Darlehen auch direkt bei der KfW beantragt werden?
Grundschuldeintrag ist generell möglich!
Oder welche Banken leiten den KfW-Antrag ohne große
Hindernisse bürkratischer Art durch?
(Bearbeitungsgebühr und/oder Grundschuld sind kein Hindernis!)

Vielen Dank und Grüße
Heinz

Hallo Sue,
wie ich jetzt aus zuverlässiger Quelle - 1. selbständiger Finanzberater und 2. von der KfW selbst erfahren habe, bekommen die Banken von der KfW selbstverständlich eine „Aufwandsentschädigung“, die bei mind. 0,5% des vermittelten KfW-Darlehens liegt!
Und dafür sollte man als Kunde erwarten können, dass auch mal „nur“ ein KfW-Antrag mit 3 Seiten ausgefüllt und weitergeleitet wird…
VG
Heinz

Lieber Heinz,

bei der Vermittlung von Darlehen liegen Banken meist bei 0,5 % im Innen- und Außenverhältnis. Die Frage ist doch: „Ist das der Bank gemessen am Aufwand genug?“ Nur darauf kommt es an. Als Kunde kann man erwarten, was die Bank im Gegenzug zu tun bereit ist, sofern sie dazu nicht verpflichtet ist. Punkt. Normales Geschäftsgebahren.
Darum hatte ich die zwischenmenschliche Schiene empfohlen, weil die Bank selbst entscheidet, mit wem sie arbeiten möchte. Sollte sie, gemessen am Aufwand, der Meinung sein, dass der Verdienst nicht ausreichend ist, braucht sie es nicht zu tun. Das hat auch schon mal mit dem Auftreten den Antragstellers zu tun. Ahäm.
Mein Rat: Schalt mal 'nen Gang zurück. Auch bei den Banken. Das war ehrlicher, als es die Form der Anfrage verdient hat, und ich würde mir für Dich wünschen, dass der Hinweis Früchte trägt.

VG.
Sue

Gibt es einen definierten Rechtsanspruch darauf, dass eine
Bank - ganz egal ob Hausbank oder eine andere - das
KfW-Darlehen gleich welchen Programms an die KfW
„durchleitet“; auch wenn sie dafür ggf. eine Grundschuld oder
eine Gebühr verlangen will/kann/darf???

Grundsätzlich gilt in Deutschland Vertragsfreiheit. Niemand kann jemand zzwingen mit ihm einen Vertrag zu schließen. Das gilt auch für Banken und muß man auch so akzeptieren.
Die durchleitende Bank haftet auch gegenüber der KfW dafür, dass sie als Darlehensnehmer den Kredit auch zurückzahlen. Insofern vergibt die durchleitende Bank das Darlehen wie ein eigenes. Das die Banken mit den Förderbedingungen nicht immer vollständig auskennen, liegt auch daran, dass sich die Bedingungen ständig ändern. Da hängt sehr viel von dem konkreten Berater ab.

Der Verwaltungs"aufwand" ist ein Formular mit sage und
schreiben DREI (3) Seiten…

Leider nicht! In der Kommunikation mit der KfW fällt schon deutlich mehr Arbeit an. Wegen der oben beschriebenen Haftung müssen noch Grundschulden eingetragen werden. Die Zahlungen und deren Überwachung müssen erledigt werden. Insgesamt haben solche Darlehen mindestens den selben Aufwand wie die eigenen Darelehen der Bank - nur verdienen dei Banken weniger daran. Deshalb tun sich viele Banken schwer, solche Darlehen zu vergeben.

Die Zwickmühle z.B. ist die: Die Hausbank leitet den
KfW-Antrag sicher durch, bietet aber für
den großen Restbetrag der Finanzierung nur
Zinsfestschreibungen mit 5 bis 12 Jahren (kommt
nicht in Frage!); die anderen Banken bieten 20 bis 25 Jahre
Festzins und wollen aber das KfW-Darlehen nicht „begleiten“…

Das ist genau der Punkt. SIe müssen für sich durchrechnen, was insgesamt günstiger für Sie ist. Die teure Bank mit KfW-Darlehen oder die hünstige ohne.

Welche Möglichkeiten sehen Sie, den berechtigten Anspruch auf
die Förderung durchzusetzen?

das Hausbankprinzip der KfW basiert genau auf dem zentralen Prinzip, dass die Förderung erfolgt, wenn Sie eine Bank finden, die sie (inkl. des KfW-Darlehens) beim dem Projekt Immobilienerwerb begleiten möchte. Ihre Hausbank würde das ja auch tun.

Kann das Darlehen auch direkt bei der KfW beantragt werden?

nein - das ist nicht möglich

Grundschuldeintrag ist generell möglich!

das ist auch Grundvoraussetzung für eine finanzierende Bank!

Oder welche Banken leiten den KfW-Antrag ohne große
Hindernisse bürkratischer Art durch?

siehe die obigen Anmerkungen zum Aufwand bei den Banken

Vielen Dank und Grüße
Heinz

Gruß Schlarzi