Sehr geehrte Experte/in,
nehmen wir an, ein Ehepaar mit ausreichend Bonität und Eigenkapital beantragt bei einer Bank ein langfristiges Immobiliendarlehen für den Kauf und die Sanierung eines Hauses. Dazu wird zusätzlich ein KfW-Förderdarlehen für KfW-Effizienzhaus 70 (nach
Programm 151 mit 10% Tilgungszuschuss) beantragt. Dass der Standard KfW-Effizienzhaus 70 nach der Sanierung erreicht wird, ist bereits vom zugelassenen Energieberater schriftlich auf dem KfW-Formular bestätigt (liegt der Bank vor).
Nun sagt die érste Bank, dass sie dieses KfW-Programm nur für Neubauten „begleiten“ will - was m.E. Quatsch ist, da dieses Programm siehe hier:
http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmu…
nur für Sanierungen ausgelegt ist.
Die nächste Bank bringt die Ausrede, es gäbe einen erhöhten Aufwand wegen des Tilgungszuschusses und sie wolle dieses Programm nicht „begleiten“.
Gibt es einen definierten Rechtsanspruch darauf, dass eine Bank - ganz egal ob Hausbank oder eine andere - das KfW-Darlehen gleich welchen Programms an die KfW „durchleitet“; auch wenn sie dafür ggf. eine Grundschuld oder eine Gebühr verlangen will/kann/darf???
Der Verwaltungs"aufwand" ist ein Formular mit sage und schreiben DREI (3) Seiten…
Die Zwickmühle z.B. ist die: Die Hausbank leitet den KfW-Antrag sicher durch, bietet aber für
den großen Restbetrag der Finanzierung nur Zinsfestschreibungen mit 5 bis 12 Jahren (kommt
nicht in Frage!); die anderen Banken bieten 20 bis 25 Jahre Festzins und wollen aber das KfW-Darlehen nicht „begleiten“…
Welche Möglichkeiten sehen Sie, den berechtigten Anspruch auf die Förderung durchzusetzen?
Kann das Darlehen auch direkt bei der KfW beantragt werden?
Grundschuldeintrag ist generell möglich!
Oder welche Banken leiten den KfW-Antrag ohne große Hindernisse bürkratischer Art durch?
(Bearbeitungsgebühr und/oder Grundschuld sind kein Hindernis!)
Vielen Dank und Grüße
Heinz