Liebe/-r Experte/-in,
nehmen wir an, ein Ehepaar mit ausreichend Bonität und Eigenkapital beantragt bei einer Bank ein langfristiges Immobiliendarlehen für den Kauf und die Sanierung eines Hauses. Dazu wird ein KfW-Förderdarlehen für KfW-Effizienzhaus 70 (nach Programm 151 mit 10% Tilgungszuschuss) beantragt. Dass der Standard KfW-Effizienzhaus 70 nach der Sanierung erreicht wird, ist bereits vom zugelassenen Energieberater schriftlich auf dem KfW-Formular bestätigt (liegt der Bank vor).
Nun sagt die Bank, dass sie dieses KfW-Programm nur für Neubauten „begleiten“ will - was m.E. Quatsch ist, da dieses Programm siehe hier: http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmu…
nur für Sanierungen ausgelegt ist.
Die nächste Bank bringt die Ausrede, es gäbe einen erhöhten Aufwand wegen des Tilgungszuschusses und sie wolle dieses Programm nicht „begleiten“.
Gibt es einen definierten Rechtsanspruch darauf, dass eine Bank - ganz egal ob Hausbank oder eine andere - das KfW-Darlehen gleich welchen Programms an die KfW „durchleitet“; auch wenn sie dafür ggf. eine Grundschuld oder eine Gebühr verlangen will/kann/darf???
Die Zwickmühle z.B. ist die: Die Hausbank leitet den KfW-Antrag sicher durch, bietet aber für den großen Restbetrag der Finanzierung nur Zinsfestschreibungen mit 5 bis 12 Jahren (kommt nicht in Frage!); die anderen Banken bieten 20 bis 25 Jahre Festzins und wollen aber das KfW-Darlehen nicht „begleiten“…
Welche Möglichkeiten sehen Sie?
Danke und Grüße
Heinz