Hallo!
Ich habe erst im Oktober ein FSJ begonnen. Allerdings hatte ich mich schon an einer Uni immatrikuliert, da ich aber nich mein gewünschtes Studienfach bekommen habe, war es eher eine Notlösung. Da ich auch zum Zeitpunkt noch kein FSJ hatte, war klar irgendwas muss ich ja und deshalb die Imma! So, nun hab ich auch erst mitte Oktober das FSJ begonnen und hab mich erst Ende Oktober exmatrikuliert.
Die Familienkasse will jetzt kein Kindergeld zahlen, da das FSJ nicht direkt freiwillig ist, da ich ja mein Studium „abgebrochen“ habe. SO viel verdiene ich ja jetzt auch nicht…
Naja, was kann ich tun??? Habe ich überhaupt eine Chance?
Danke!
Anspruch auf Kindergeld - ja
Hi !
Anspruch auf Kindergeld haben die Eltern dann, wenn sie ein Kind im Sinne der Einkommensteuergesetzes haben. Danach gilt gem. § 32 Abs. 4 Nr. 2 d als Kind, wer
„ein freiwilliges soziales Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres, ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres oder einen Freiwilligendienst im Sinne des Beschlusses Nr. 1031/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. April 2000 zur Einführung des gemeinschaftlichen Aktionsprogramms „Jugend“ (ABl. EG Nr. L 117 S. 1) oder einen anderen Dienst im Ausland im Sinne von § 14b des Zivildienstgesetzes leistet“
Du bist daher als Kind im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu werten. Wenn dann auch noch die Grenze der „Einkünfte und Bezüge“ in Höhe von € 7.680 (2004) eingehalten wird, steht deinen Eltern das Kindergeld zu.
BARUL76