Ich habe ein großes Problem und auf unserem Amt sagt mir jeder etwas anderes, daher dachte ich, dass hier vielleicht jemand mir weiterhelfen kann!
Ich bin 19 Jahre und befinde mich derzeitig in einer Ausbildung. Kindergeld würden aber nur meine Eltern für mich bekommen, da ich ja zu Hause wohne. Das Problem ist aber, meiner Mutter wird das Kindergeld angerechnet in Ihrem ALG II, dass heißt sie bekommt am Ende weniger durch das Kindergeld!
Aber wie kann es sein, dass meiner Mutter das Geld, was ja am Ende für mich ist angerechnet wird??? Sonst werde ich ja auch nicht in Ihrer Bedarfsgemeinschaft eingerechnet!
Daher habe ich bisher die Zahlung des Kindergeldes einstellen lassen.
Jedoch seh ich nicht mehr ein auf das Geld zu verzichten, da es mir ja
zusteht!
Ich würde mich echt freuen, wenn mir in dieser Situation jemand weiter helfen könnte, denn die Leute von der Familienkasse sind nicht in der Lage mir eine Begründung zu geben!!!
Ich bin 19 Jahre und befinde mich derzeitig in einer
Ausbildung. Kindergeld würden aber nur meine Eltern für mich
bekommen, da ich ja zu Hause wohne. Das Problem ist aber,
meiner Mutter wird das Kindergeld angerechnet in Ihrem ALG II,
dass heißt sie bekommt am Ende weniger durch das Kindergeld!
Sie bekommt nicht wengier, sondern im Endeffekt nur den gleichen Betrag.
Aber wie kann es sein, dass meiner Mutter das Geld, was ja am
Ende für mich ist angerechnet wird??? Sonst werde ich ja auch
nicht in Ihrer Bedarfsgemeinschaft eingerechnet!
Daher habe ich bisher die Zahlung des Kindergeldes einstellen
lassen.
Jedoch seh ich nicht mehr ein auf das Geld zu verzichten, da
es mir ja
zusteht!
Auch falsch! Das Kindergeld steht alleinig den Eltern zu und nicht den Kindern!
…denn die Leute von der
Familienkasse sind nicht in der Lage mir eine Begründung zu
geben!!!
Begründung siehe oben! Das Kindergeld gehört eben nicht den Kindern. Eine andere Begründung gibt es nicht.
Aber wie kann es sein, dass meiner Mutter das Geld, was ja am
Ende für mich ist angerechnet wird??? Sonst werde ich ja auch
nicht in Ihrer Bedarfsgemeinschaft eingerechnet!
Daher habe ich bisher die Zahlung des Kindergeldes einstellen
lassen.
Jedoch seh ich nicht mehr ein auf das Geld zu verzichten, da
es mir ja
zusteht!
Auch falsch! Das Kindergeld steht alleinig den Eltern zu und
nicht den Kindern!
Hier bin ich etwas anderer Meinung. Denn man kann, wenn man erwachsen, also über 18 Jahre ist, das Kindergeld an sich selbst direkt auszahlen lassen, bzw. einen Anteil (wenn Geschwister vorhanden) abzweigen lassen. Einen Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes erhält man auf der Kindergeldkasse.