Anspruch auf kindergeld

hi leute,
hab eine wichtige frage wegen kindergeld.
also ich bin 19 jahre alt.
im mai 2006 hab ich die fachhochschulreife erworben.

juni 2006 bis zum 1 dez06 praktikum gemacht um den praktischen teil der fhr zu bekommen.

seit dem 2 dez sitze ich zu hause ,mache sozusagen urlaub vor dem studium hehe
hab dem arbeitsamt einen praktikumsvertrag vorgezeigt wodrauf steht,dass ich das praktikum bis 2 februar mache,ich habs ja vorzeitig abgebrochen aber dem arbeitsamt nix davon gesagt.waehrend des praktikums hab ich nix verdient und ausserdem keine nebenjobs gemacht.
im maerz geht das studium los. hab einen studienplatz bekommen.ich muss nur noch die einschreibungspapiere ausfuellen und abschicken.
vor paar tagen hab ich einen brief vom arbeitsamt bekommen . die wollen kein kindergeld mehr bezahlen…duerfen die das einfach so?

ich hab doch seit dem schulende kein gehalt bekommen…

Hallo Abram,
ja, das dürfen die.
Kindergeld wird u. a. gezahlt, wenn zwischen zwei Ausbildungen (Ende der einen Ausbildung, Anfang der nächsten Ausbildung/des Studiums) nicht mehr als 3 oder 4 Monate vergehen. Du mußt mittels Fragebogen die Beendigung der Ausbildung vom Ausbildungsbetrieb mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen und danach den Immatrikulationsbeleg bzw. den neuen Ausbildungsvertrag in Kopie der Kindergeldzahlstelle zur Verfügung stellen.

Dass die Zahlung von Kindergeld befristet bis zum Alter von 25 Jahren ist und u. U. abhängig vom Einkommen des Jugendlichen weisst Du ja sicherlich.

Für den Zeitraum zwischen zwei Ausbildungen zahlt die Kindergeldzahlstelle in der Regel im Nachgang das zustehende Kindergeld aus. Bei weiteren Fragen kannst Du Dich auch an die Zahlstelle direkt (steht auf dem Schreiben, das Du bekommen hast) wenden. Die Mitarbeiter dort sind i. a. freundlich und hilfsbereit, vorausgesetzt, dass Du ebenso kooperativ bist.

MfG M.P.