wenn man 23 jahre ist und sich seit dem 1.8.2007 in ausbildung befindet, der vater arbeitslos ist und die mutter verstorben, staatsabgehörigkeit des vaters ist sri lanka und aufenthalt ist eine aufenthaltsbefugnis ( 2 Jahre ) und der Sohn, der sich in Ausbildung befindet hat die deutsche staatsangehörigkeit… bekommt man da kindergeld? wenn ja, wenn man das jetzt beantragt, bekommt man das rückwirkend bis zum 1.8.07 ( ausbildungsbeginn ) bezahlt? danke schonmal an alle, die mir helfen können…
warscheinlich bekommt ein Elternteil unter diesen Umständen kein Kindergeld ausbezahlt. Ich meine das der beantragende Elternteil eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland haben muss um Kindergeld für die Kinder zu bekommen. Unabhängig davon welchen Status die Kinder haben.
Schöne Grüße
Ilona
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