Anspruch auf kindergeld?

Hallo habe eine Frage zum kindergeld.

wenn man 23 jahre ist und sich seit dem 1.8.2007 in ausbildung befindet, der vater arbeitslos ist und die mutter verstorben, staatsabgehörigkeit des vaters ist sri lanka und aufenthalt ist eine aufenthaltsbefugnis ( 2 Jahre ) und der Sohn, der sich in Ausbildung befindet hat die deutsche staatsangehörigkeit… bekommt man da kindergeld? wenn ja, wenn man das jetzt beantragt, bekommt man das rückwirkend bis zum 1.8.07 ( ausbildungsbeginn ) bezahlt? danke schonmal an alle, die mir helfen können…

MOD Liza: Titel korrigiert

Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld gezahlt werden, solange es sich in Ausbildung befindet.

Das Kindergeld kann an das Kind selbst ausgezahlt werden, wenn die Eltern ihrer gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommen.

Auskünfte erteilt die zuständige Arbeitsagentur - Kindergeldkasse. Dort muss auch der Antrag auf Zahlung des Kindergeldes gestellt werden.

MOD Liza: Titel korrigiert

Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des
25. Lebensjahres Kindergeld gezahlt werden, solange es sich in
Ausbildung befindet.

Das Kindergeld kann an das Kind selbst ausgezahlt werden, wenn
die Eltern ihrer gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht
nachkommen.

Auskünfte erteilt die zuständige Arbeitsagentur -
Kindergeldkasse. Dort muss auch der Antrag auf Zahlung des
Kindergeldes gestellt werden.

Sorry,
es muss heißen „Agentur für Arbeit - Familienkasse“.
Weitere Informationen unter:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Cont…

MOD Liza: Titel korrigiert

Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des
25. Lebensjahres Kindergeld gezahlt werden

(plus Zeit von Wehrdienst oder Zivildienst)

, solange es sich in Ausbildung befindet.

wenn man das jetzt beantragt, bekommt man das rückwirkend
bis zum 1.8.07 ( ausbildungsbeginn ) bezahlt?

Kindergeld kann rückwirkend für das laufende Jahr
und für die vier davor liegenden Kalenderjahre beantragt werden.

Es kann in der Regel auch schon für die Schulzeit
und für Zeiten zwischen Ausbildungen gezahlt werden:
http://www.klicktipps.de/kindergeld_faq.php?x=24

Gruß JoKu

MOD Liza: Titel korrigiert

Hallo Jan,

warscheinlich bekommt ein Elternteil unter diesen Umständen kein Kindergeld ausbezahlt. Ich meine das der beantragende Elternteil eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland haben muss um Kindergeld für die Kinder zu bekommen. Unabhängig davon welchen Status die Kinder haben.

Schöne Grüße
Ilona

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]