ich habe eine rechtliche frage zum thema kindergeld:
in aller regel wird das ja an die eltern ausgezahlt, aber hat man als volljähriger einen anspruch darauf, es selbst verwalten zu können, wenn der kontakt zur familie nicht gehalten wird und man es als finanzielle unterstützung für ein studium benötigt?
aber hat man als volljähriger einen anspruch darauf es selbst verwalten zu können wenn der kontakt zur familie nicht gehalten wird und man es als finanzielle unterstützung für ein studium benötigt?
Ich habe schon öfters in Foren gelesen, dass ein erwachsenes Kind, das nicht zu Hause wohnt, sich das Kindergeld direkt auszahlen lassen kann.
wenn ja, wo kann man soetwas beantragen?
Vermutlich bei der Agentur für Arbeit, Kindergeldstelle.
Die sollten jedenfalls genaueres wissen.
Wenn Eltern keinen Unterhalt leisten, dann kannt man das Kindergeld auf sich umleiten lassen. Dazu muss man einen Antrag bei der zuständigen Familienkasse stellen. Dann bekommt man das Kindergeld direkt aufs Konto.