Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
Hallo zusammen,
bräuchte eine Auskunft über Kinderunterhalt.
Bin geschieden und habe 2 Töchter. Eine ist 16 und lebt bei ihrer Mutter. Hier zahle ich regulären Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle.
Meine 2. Tochter ist 19 und lebt bei ihrem Freund. Sie beginnt jetzt eine Ausbildung als Zahnarzthelferin und verdient 490€ brutto, dazu bekommt sie von meiner Ex-Frau das volle Kindergeld. Unterhalt von ihrer Mutter bekomt sie nicht, da diese Geringverdienerin ist.
Mein Nettoeinkommen beträgt ca. 1660€ monatlich.
Wie hoch ist mein Anteil den ich an meine ältere Tochter zahlen muss?
Vielen Dank im voraus für Euere Mühe und wünsche Euch noch einen tollen Sommer.
Gruß
Kuschel
Hallo,
leider hast du das Nettoeinkommen der Großen nicht mitgeteilt. Nach einem Onlinerechner dürfte das Nettoeinkommen etwa 390 EUR betragen. Für die Jüngere zahlst du wahrscheinlich 396 EUR minus halbes Kindergeld 82 EUR.
Das volljährige in Ausbildung befindliche Kind, das nicht bei einem Elternteil lebt, hat einen Bedarf von 640 EUR. Davon abzuziehen ist das bereinigte Einkommen von 390 EUR (evtl. minus Fahrtkosten) abzüglich das volle Kindergeld von 164 EUR. Es bleibt ein Restbedarf von etwa 86 EUR.
Beim Kindesunterhalt für Volljährige wird i.d.R. das Einkommen beider Elternteile addiert. Da die Mutter nur geringfügiges Einkommen hat, ist nur dein Einkommen relevant.
Davon ausgehend, dass dein Einkommen noch nicht um berufsbedingte Aufwendungen bereinigt ist, wird normalerweise vom Netto eine Pauschale von 5 % abgezogen (es sei denn, du kannst deine Arbeitsstelle zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen). Weiter ist der volle Regelbetrag für das minderjährige Kind abzuziehen. 1.660 ./. 83 ./. 396 ./. 1.100 Selbstbehalt = 21 bleiben für Unterhalt.
Allerdings ist beim Nettoeinkommen noch zu beachten, dass auch Jahreszahlungen, wie Weihnachts- und Urlaubsgeld und Steuerrückerstattung zum Durchschnittseinkommen dazuzurechnen ist.
mfg von Angelika
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Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
Hallo Angelika
Vielen Dank für deine Auskunft. Habe mir das in etwa auch so ausgerechnet, war mir aber wichtig das bestätigt zu bekommen. Eins ist mir nicht ganz klar. Du schreibst, das der volle Regelbetrag abzuziehen ist. Dabei komme ich auf 81€ (du auf 21) und Du schreibst 1100€ Selbstbehalt. Hat sich da etwas verändert? Ich ging immer von 1000€ Selbstbehalt aus.
Viele Grüße
Erwin
leider hast du das Nettoeinkommen der Großen nicht mitgeteilt.
Nach einem Onlinerechner dürfte das Nettoeinkommen etwa 390
EUR betragen. Für die Jüngere zahlst du wahrscheinlich 396 EUR
minus halbes Kindergeld 82 EUR.
Das volljährige in Ausbildung befindliche Kind, das nicht bei
einem Elternteil lebt, hat einen Bedarf von 640 EUR. Davon
abzuziehen ist das bereinigte Einkommen von 390 EUR (evtl.
minus Fahrtkosten) abzüglich das volle Kindergeld von 164 EUR.
Es bleibt ein Restbedarf von etwa 86 EUR.
Beim Kindesunterhalt für Volljährige wird i.d.R. das Einkommen
beider Elternteile addiert. Da die Mutter nur geringfügiges
Einkommen hat, ist nur dein Einkommen relevant.
Davon ausgehend, dass dein Einkommen noch nicht um
berufsbedingte Aufwendungen bereinigt ist, wird normalerweise
vom Netto eine Pauschale von 5 % abgezogen (es sei denn, du
kannst deine Arbeitsstelle zu Fuß oder mit dem Fahrrad
erreichen). Weiter ist der volle Regelbetrag für das
minderjährige Kind abzuziehen. 1.660 ./. 83 ./. 396 ./. 1.100
Selbstbehalt = 21 bleiben für Unterhalt.
Allerdings ist beim Nettoeinkommen noch zu beachten, dass auch
Jahreszahlungen, wie Weihnachts- und Urlaubsgeld und
Steuerrückerstattung zum Durchschnittseinkommen dazuzurechnen
ist.
mfg von Angelika
Hallo Erwin,
der volle Regelbetrag (nicht der Zahlbetrag) für das vorrangige minderjährige Kind ist abzuziehen. Wäre nur der Zahlbetrag abzuziehen, dann müsste der Unterhaltspflichtige sein halbes ihm zustehende Kindergeld für den Unterhalt der nachrangigen Unterhaltsberechtigten einsetzen. Und das soll nicht sein. Die 1.100 EUR angemessener Selbstbehalt kannst du in der Düsseldorfer Tabelle
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorf…
nachlesen.
Grüße von Angelika
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