Hallo,
besteht ein Anspruch darauf, eine bewertete Hochschul-Klausur in Kopie zu erhalten? Oder muss mit der Einsichtnahme Vorlieb genommen werden?
Besten Dank im Voraus.
Hallo,
besteht ein Anspruch darauf, eine bewertete Hochschul-Klausur in Kopie zu erhalten? Oder muss mit der Einsichtnahme Vorlieb genommen werden?
Besten Dank im Voraus.
einfach mal einen blick in die entsprechende Studien bzw. PrüfungsO werfen. da müsste das stehen
vg
Ja, das habe ich wohl schon getan. Dort ist nur von Einsichtnahme die Rede.
Ja, das habe ich wohl schon getan. Dort ist nur von
Einsichtnahme die Rede.
Das Ding mit dem Anspruch ist immer, dass es für ihn einer Anspruchsgrundlage bedarf. Wenn da also nix anderes drin steht …
Falls deine Frage nicht aus rechtstheoretischem Interesse gestellt wurde, könntest du es noch mal im Brett Universität und Ausbildung versuchen. Vielleicht weiß dort jemand aus eigener Erfahrung (als Student oder von Berufs wegen) mehr.
Levay
Ja, das habe ich wohl schon getan. Dort ist nur von
Einsichtnahme die Rede.
dann musst du dich wohl oder übel damit zufrieden geben. ein rechtsanspruch auf aushändigung der klausur gibts mEn keinen.
aber mal freundlich beim prüfungsamt anfragen kostet ja nix und wirkt oftmals wahre wunder.
vg
aber mal freundlich beim prüfungsamt anfragen kostet ja
nix und wirkt oftmals wahre wunder.
Ich könnte mir vorstellen, dass die Nein gesagt haben und es überhaupt deshalb zu der Frage kam. Natürlich rein spekulativ.
Levay
Hallo,
besteht ein Anspruch darauf, eine bewertete Hochschul-Klausur
in Kopie zu erhalten? Oder muss mit der Einsichtnahme Vorlieb
genommen werden?
ianal.
Aber worauf sollte sich das Recht auf die Kopie begründen?
In der Prüfungsordnung steht nur was vom Recht auf Einsichtnahme. Und die Prüfungsordnung würde ich einfach mal als ‚Vertragsbedingungen‘ für das Studium ansehen.
Gruß
loderunner