Wenn der Nachlassverwalter/Miterbe einer Erbengemeinschaft den anderen Miterben eine Kopie der Erbschaftssteueerklärung verweigert und diese im Original ohne die Unterschrift seiner Miterben an das Finanzamt schickt, geht der Auskunftsanspruch (hier: Anspruch auf Kopie der Steuererklärung) dann auf das FA über???
Können der/die Miterben dann auch vom FA eine Kopie verlangen???
Immerhin befindet sich jetzt das Original beim FA, sodass nur das FA die Übereinstimmung von Original und Kopie bescheinigen kann.
Für die Bestätigung der Übereinstimmung von Original und Kopie muss ja zwangsläufig eine Kopie hergestellt werden.