Anspruch auf Kopie der Factoring-Vereinbarung?

Gestern kam ein Schreiben eines Factoringunternehmens, das noch offen stehende Beträge aus einem Kaskoschaden vom März 2010, der nicht vollständig von der Versicherung beglichen wurde, geltend macht. Dass die Versicherung den Schaden nicht vollständig beglichen hat, haben wir übrigens erst durch dieses Schreiben erfahren. Die Werkstatt selbst hat sich in den letzten 20 Monaten nicht bei uns gemeldet, also keine Rechnung und keine Mahnung. Auch die Versicherung hat uns darüber nicht in Kenntnis gesetzt.

Habe ich vor Zahlung Anspruch auf eine Kopie der Factoring-Vereinbarung zwischen Unternehmen und der Werkstatt? Woher weiß ich sonst, dass das Unternehmen überhaupt berechtigt ist, die Zahlung entgegen zu nehmen? Möchte ungern mehrere Hundert Euro einfach so ins Blaue überweisen…

Hallo!

Grundsätzlich können Forderungen an Factoring Unternehmen verkauft und abgetreten werden.
Wie Du schon richtig fstgestellt hast, muss dies allerdings wirksam sein, damit Du mit schuldbefreiender Wirkung an das Factoringunternhemen zahlen kannst. Ein Anspruch auf eine Vertragskopie besteht nicht. Um aber nicht doppelt zahlen zu müssen, solltest Du eine entsprechende schriftliche Erklärung des ursprünglichen Forderungsinhabers (Werkstatt) anfordern, dass Du nunmehr mit schuldbefreiender Wirkung an das Factoringunternehmen zahlen kannst.

Gruß Klaus

hallo,

Auf jeden Fall haben Sie das Recht sich vom Factorigunternehmen nachweisen zu lassen, dass die Forderung verkauft wurde. Normalerweise wird dies durch einen Satz auf der Rechnung zum Ausdruck gemacht - der Abtretungsvermerk - das reicht dann als Nachweis, dass die Rg an den neuen Inhaber (fac-unternehmen) zu zahlen ist. Entweder ist auf der original Rg an die Versicherung ein solcher abtretungsvermerk und man bekommt eine rg kopie oder Sie haben das anrecht die abtretung anders nachgewiesen zu bekommen - vermutlich mit einer Kopie der Abtretungsanzeige.(oder Fac-Vertrag)

Gruss

Hk