ich möchte von der 14,7%-GKV zu der 12,7%-GKV wechseln. Ab 50 Jahren ist aber der Anspruch auf Krankengeld bei einem Wechsel nicht mehr möglich. Mir wurde jedoch vor ca. 2 Jahren dennoch Krankengeld gewährt (erst- u. einmalig beansprucht nach ewiger Zugehörigkeit) für relativ kurze Zeit, obwohl die 50 überschritten war.
Meine neue und billiger 12,7-GKV sagt mir, ich hätte dort (bei der alten GKV) so eine Art Bonitätspolster, das ich bei der neuen preiswerteren beim Wechsel eben nicht mehr habe.
Soll ich nun für ca. 70 € Ersparnis/Monat dennoch den Wechsel wagen und damit nie wieder die Möglichkeit auf Krankengeld erzielen oder sollte man über 50 dann doch lieber bei der alten und teureren GKV bleiben, wo ich freiwillig versichert bin (selbständig). Die Wahrscheinlichkeit, für längere Zeit krank zu werden, steigt ja wohl mit dem Alter, auch wenn es bisher erst einmal der Fall war.
Was würdet Ihr mir raten? Freilich unverbindlich und ohne Obligo!
Hallo,
also o etwas habe ich überhaupt noch nicht gehört.
Wieso hat man ab 50 keinen Krankengeldanspruch mehr ???
Wer hat dir das erzählt ??
Egal, wer das auch war - es ist falsch !!!
Ich nehme an, dass die alte Kasse (hoofentlich nicht meine) dir
Angst machen will um dich zum bleiben zu überreden und die neue
Kasse dich einfach nicht haben will (ab 50 ist man alt, zu alt -
ich selbst bin übrigens 51 Jahre).
Also nochmal.
Krankengeldanspruch haben alle krankenversicherungspflichtig
Beschäftigten und alle Leistungsempfänger des Arbeitsamtes.
Der Krankengeldanspruch besteht nicht für Personen, die eine
Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen,#
in der Regel ab dem 65. Lebensjahr.
Hallo,
auch Selbständige über 50 Jahren können sich mit Krankengeld
versichern, da besteht überhaupt keine Frage.
Wenn du z.B. zu uns wechseln würdest und wärest bis zum Wechsel
bei der letzten Kasse mit Krankengeldanspruch versichert, würdest
du bei uns auch in eine Klasse mit Krankengeld können.
Übrigens würden bei einer Erkrankung auch die letzten Erkrankungen
bei der Vorgängerkasse (3 Jahre) auf die Höchstbezugszeit
von 78 Wochen angerechnet.
zunächst einmal vielen Dank für Deine fundierte Auskunft, aber bei dem Antragsformular der TK stand sowas drin. In meinem Fall aber nicht relevant, sondern die fiskalische Nullrunde im 2002 (Einkommenssteuer).
Die Barmer hatte mir dennoch den Krankengeldbeitrag lustig weiter abgebucht, obwohl ich im Krankheitsfall ab dem 22. Tag kein Krankengeld bekommen hätte. Sowas empfinde ich als Beschiss und frage mich, ob ich diese anteiligen Beiträge nicht zurückfordern kann.
Erst durch die TK erfuhr ich, dass ich jederzeit wieder beim Krankengeldtarif einsteigen kann, sobald ich wiedr Gewinne mache.
Dennoch ist das ja schon merkwürdig: es wird ein fiktiver Gewinn von € 1.811,25 als Mindestbemessungsgrundlage angenommen, dann aber beim Krankengeld wieder vergessen bzw. geleugnet. Sowas ist doch schon vom System her Betrug am Mitglied. Gab es deshalb nicht schon Gerichtsverfahren?
fragt sich
Richard
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auch Selbständige über 50 Jahren können sich mit Krankengeld
versichern, da besteht überhaupt keine Frage.
Wenn du z.B. zu uns wechseln würdest und wärest bis zum
Wechsel
bei der letzten Kasse mit Krankengeldanspruch versichert,
würdest
du bei uns auch in eine Klasse mit Krankengeld können.
Übrigens würden bei einer Erkrankung auch die letzten
Erkrankungen
bei der Vorgängerkasse (3 Jahre) auf die Höchstbezugszeit
von 78 Wochen angerechnet.
Hallo Richard,
zunächst muss mal festgehalten werden, dass du die Klasse mit Krankengeld nach einem Einkommen
von 1811,00€ gezahlt hast. Demnach steht dir auch das Krankengeld zu.
Worauf deine Kasse hinarbeitet ist der Passus „entgangenes Arbeitseinkommen“.
Das heisst, wenn dir kein Arbeitseinkommen im Krankheitsfall entgeht, kannst du auch kein Krankengeld
beanspruchen, da dieses Krankengeld eine Eikommensersatzfunktion haben soll.
Aber, entgeht dir wirklich im Krankheitsfalle kein Einkommen ???
Das bezeweifle ich doch sehr, auch wenn der Steuerbescheid beim Einkommen eine „0“ ausweist,
so stellt dies doch nur das Ergebnis von 12 Monaten dar, also das Endergebnis.
Das besagt aber doch lange nicht, dass du in der Zeit, in der du krank warst nicht Einkommen hättest
erzielen können. Wenn du nicht arbeitest entgeht dir immer Einkommen, du kannst es nur nicht
in € beziffern. Da du aber nach einem fiktiven Einkommen eingestuft bist, hast du auch Anspruch auf
das entsprechende Einkommen, also 70% von 1811,00€ im Monat zzgl. der Beritragsfreiheit für die
Dauer des Krankengeldbezuges.
So wirds jedenfalls bei mir gehandhabt !!!