Hallo liebe Community,
Während meiner letzten Krankschreibung erhielt ich per Kurier meine Kündigung Seitens meines Ex-Arbeitgebers mit Freistellung bis zum 28.02.11. Ich hatte dann am 15.02 einen Termin bei einem Psychologen wegen bestehendem BurnOut, er war auch der Meinung das ich bedingt durch meinen Ex-Job an BurnOut und Depressionen leide. Während des Gespräches teilte ich ihm mit das ich den gesamten Februar freigestellt bin und ab 01.03.11 ohne Job/arbeitslos bin. Der Psychologe sagte mir daraufhin das ich dann also erst ab März eine Krankschreibung bräuchte da ich ja sowieso durch die Firma freigestellt bin. Heute (01.03.11) war bei meiner Hausärztin und habe mir einen Krankenschein für März geben lassen. Ich habe daraufhin mit dem Arbeitsamt telefoniert um zu erfragen bei wem (Krankenkasse oder Arbeitsamt?)ich den Krankenschein abzugeben habe um auch alle Fristen zu waren, damit ich meinen Anspruch auf Krankengeld nicht verliere (Krankengeld beträgt 70 Prozent des letzten Bruttoentgelts). Leider wurde mir mitgeteilt das kein Anspruch auf Krankengeld besteht, da ich erst am 01.03.11 eine neuerlich Krankmeldung vom Arzt eingeholt habe. Ich war daraufhin noch einmal bei meiner Hausärztin mit der Bitte den Krankenschein auf den 28.02.11 zu datieren um meine Ansprüche zu waren. Dies lehnte sie mit der Begründung ab das sie das nicht dürfe und ich den behandelnden Psychologen um eine Krankschreibung bitten solle, da er mich ja schon am 15.02 begutachtet hat und auch um meine Krankheit weis. Ich habe am 03.03 einen Termin und hoffe eine nachträgliche Krankschreibung für ab 15.02-28.02.11 zu bekommen.
- Was soll ich tun wenn mir dieser Krankenschein nicht ausgestellt wird?
- War das Verhalten meiner Hausärztin korrekt, zumal sie darum weis das ich seit längerem krank bin und mir keine freie Zeit erschleichen will?
- Wie gehe sind meine rechtlichen Möglichkeiten dagegen vorzugehen?
Viele Dank für Eure Hilfe.