Hallo!
Meine private Krankentagegeldversicherung hat die Zahlungen eingestellt, weil ich angeblich trotz ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit meiner beruflichen Tätigkeit nachgegangen bin.
Meine Frage: Verliert man als Freiberufler durch das Beantworten einer geschäftlichen Email oder durch das Führen eines geschäftlichen Telefonats seinen Anspruch auf Krankentagegeld? Wenn das so wäre, dann kann sich jede PKV ihrer Zahlungspflicht in 99% der Fälle entziehen, weil sich jeder nicht im Koma liegende Selbstständige um seine Firma vom Krankenbett aus wenigstens soweit kümmert, dass sie nicht den Bach runtergeht. Schließlich will man nach überstandener Krankheit nicht seiner Existenzgrundlage beraubt sein. Wie definiert die Rechtsprechung eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit von Selbstständigen und Freiberuflern?
Freundliche Grüße
Abratanoides